Berufsunfähigkeitsversicherung: Gesundheitsfragen mit Diagnosen der GKV beantworten? + Verjährung für Anfechtung/Rücktritt?

  • Liebe Finanztip-Community,
    ich habe 2012 mit 27 Jahren eine BUV der Alten Leipziger über 1.500 EUR/Monat abgeschlossen, die mich ca. 750 EUR im Jahr kostet (ohne Dynamik, bis zum Alter von 67).
    Ich habe den Vertrag damals aufgrund des Testergebnisses von Finanztest bei einem Makler der Alten Leipziger abgeschlossen. Die Gesundheitsfragen habe ich ausführlich beantwortet und auch noch Unterlagen nach zwei Monaten nachgereicht, weil mir ein Arztbesuch einfiel, den ich vergessen hatte. Ich fühle mich damit auf der sicheren Seite.


    Jetzt mit 35 Jahren beträgt mein monatliches Bruttoeinkommen 5.500 EUR, mein Nettoeinkommen 3.250 EUR.
    Nun überlege ich, bei einem zweiten Versicherungsunternehmen eine weitere BUV über 1.000 EUR/Monat abzuschließen (insgesamt dann 2.500€/Monat). Das zweite Versicherungsunternehmen möchte ich bewusst deshalb wählen, um das Risiko zu verteilen, falls es bei einem Unternehmen zum Streit kommt oder sich die Bewilligung länger hinzieht - auch wenn ich dann doppelten Aufwand bei der Beantragung habe.


    Meine Befürchtung ist insgesamt, dass sich die Versicherungsunternehmen weigern, eine BU anzuerkennen. Eine RSV habe ich nicht, da ich einen kleinen fünfstelligen Betrag an Prozesskosten schultern kann. Ich bin eher risikoscheu!


    Meine Fragen an dieser Stelle sind:


    #1 Ist die Höhe der BUV (insgesamt 2.500€ bei 3.250€ Nettoeinkommen) und die Strategie, bei einem anderen Unternehmen eine zweite BUV abzuschließen, aus eurer Sicht richtig?


    #2 Welches Vorgehen empfehlt ihr für die Beantwortung der Gesundheitsfragen? Ich würde über eine anonyme Risikoabfrage über einen Makler oder Honorarberater die Gesundheitsfragen mit den konkreten Diagnosen, die ich von meiner GKV erhalten habe, beantworten; natürlich nur für die Bereiche und Jahre, nach denen gefragt wird. Oder ist es unklug, die Diagnosen Eins zu Eins zu übernehmen?


    #3 Mein Vertrag aus dem Jahr 2012 kann nach 10 Jahren nicht mehr wegen fehlender/falscher Gesundheitsangaben angefochten werden; und das Versicherungsunternehmen kann seit 2017 nicht mehr zurücktreten, weil meine Angaben unvollständig waren (5 Jahre Verjährung). Das entnehme ich den Angaben unter https://www.finanztip.de/beruf…sunfaehigkeit-beantragen/, was eine mögliche Anfechtung oder einen Rücktritt angeht. Im Leistungsfall könnte das Versicherungsunternehmen also höchstens wegen Gefahrenerhöhung kündigen oder den Bewilligungsprozess hinziehen. Ist das richtig?


    Besten Dank für eure Hilfe und Meinungen.

  • Oh, gerade erst gesehen @StephanBode. Ihre Fragen sind etwas komplexer, vieles davon behandeln wir detailliert auf unserer Webseite. Mal sehen, ob das gestrenge Communitymanagement hier ausnahmsweise ein paar weiterführende Links zulässt. Alles im Detail zu schreiben würden den Rahmen hier absolut sprengen.

    Zitat von StephanBode

    #1 Ist die Höhe der BUV (insgesamt 2.500€ bei 3.250€ Nettoeinkommen) und die Strategie, bei einem anderen Unternehmen eine zweite BUV abzuschließen, aus eurer Sicht richtig?

    Zur Höhe der Absicherung siehe unsere Seite Rentenhöhe. Im Regelfall sollte man aus unserer Sicht eindeutig das Nettoeinkommen absichern.


    Über die Frage ein Vertrag oder zwei Verträge kann man diskutieren.

    Zitat von StephanBode

    #2 Welches Vorgehen empfehlt ihr für die Beantwortung der Gesundheitsfragen? Ich würde über eine anonyme Risikoabfrage über einen Makler oder Honorarberater die Gesundheitsfragen mit den konkreten Diagnosen, die ich von meiner GKV erhalten habe, beantworten; natürlich nur für die Bereiche und Jahre, nach denen gefragt wird. Oder ist es unklug, die Diagnosen Eins zu Eins zu übernehmen?

    Anonym oder nicht hängt von der Art der Vorerkrankungen ab. Anonym hat Vor- und Nachteile.


    Makler oder Honorarberater: Gute Idee!


    GKV-Diagnose: Unklug! Natürlich muss alles sorgfältig angegeben werden, aber so, dass ein Risikoprüfer auch etwas damit anfangen kann. Dazu gehört nicht nur die Diagnose, sondern auch die Therapie und das spätere Ergebnis (idealerweise "folgenlos verheilt"), das Arzt bzw. Krankenversicherung i.d.R. gar nicht mehr mitbekommen. Als Anhaltspunkt, wie man die Gesundheitshistorie aufbereiten könnte.

    Zitat von StephanBode

    #3 Mein Vertrag aus dem Jahr 2012 kann nach 10 Jahren nicht mehr wegen fehlender/falscher Gesundheitsangaben angefochten werden; und das Versicherungsunternehmen kann seit 2017 nicht mehr zurücktreten, weil meine Angaben unvollständig waren (5 Jahre Verjährung). Das entnehme ich den Angaben unter finanztip.de/berufsunfaehigkei…sunfaehigkeit-beantragen/, was eine mögliche Anfechtung oder einen Rücktritt angeht. Im Leistungsfall könnte das Versicherungsunternehmen also höchstens wegen Gefahrenerhöhung kündigen oder den Bewilligungsprozess hinziehen. Ist das richtig?

    Es bliebe noch das Instrument der arglistigen Täuschung, siehe § 22 VVG. Aber sorry, so intensiv wie Sie sich mit dem Thema beschäftigen, ist das glaube ich eine SEHR theoretische Frage, oder? :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Guten Tag Dr. Schlemann,
    vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihre Antworten/Verlinkungen. Ich werde mich damit in nächster Zeit näher auseinandersetzen. Vielleicht komme ich auf Sie zu, wenn es konkret wird.
    Besten Dank soweit.

  • Gerne @StephanBode. Besonders freut mich, dass Sie die Verlinkung offenkundig so wahrgenommen haben, wie sie gedacht war, nämlich als Hilfestellung durch weitere Quellen und nicht als billige "Werbung".


    Unsere Website hat inzwischen einen auch in Fachkreisen anerkannten "enzyklopädischen Charakter", da ist es m.E. deutlich übersichtlicher und hilfreicher, soweit passend auf einschlägige Passagen daraus zu verweisen, statt die Community mit seitenlangen daraus kopierten Ausführungen zu "verstopfen". Oder wäre Ihnen das lieber gewesen?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Schade, mein obiger Beitrag wurde nun von Finanztip editiert weil die (auch vom Fragesteller als nützlich empfundenen!) Links als unerwünschte "Werbung" eingeordnet wurden. Der Beitrag ist damit nun leider sehr allgemein und gehaltlos geworden, der eigentliche Informationsgehalt ging an vielen Stellen verloren und es bleiben Allgemeinplätze bzw. sinnentleerte Passagen:


    Von Finanztip editiert: "Über die Frage ein Vertrag oder zwei Verträge kann man diskutieren." statt
    Original: "Über die Frage ein Vertrag oder zwei Verträge kann man diskutieren, siehe [Link zu unserer Seite "Aufteilung auf zwei Anbieter"]."


    Von Finanztip editiert: "Anonym oder nicht hängt von der Art der Vorerkrankungen ab. Anonym hat Vor- und Nachteile."
    Original: "Anonym oder nicht hängt von der Art der Vorerkrankungen ab. Anonym hat Vor- und Nachteile, siehe [Link zu unserer Seite "Antrag Berufsunfähigkeit: Risikovoranfrage"]"


    Von Finanztip editiert: "Als Anhaltspunkt, wie man die Gesundheitshistorie aufbereiten könnte."
    Original: "Als Anhaltspunkt, wie man die Gesundheitshistorie aufbereiten könnte, hier unser [Link zu unserem Beiblatt für Gesundheitsfragen]." usw..


    Mir ist es echt peinlich, dass es nun so aussieht, als hätte ich jemand mit konkreten Fragen so platte, nichtssagende Antworten gegeben!


    Finanztip hat hier natürlich das "Hausrecht" und ich muss mich dem beugen. Mich würde aber mal interessieren, wie das die Community sieht. Werden solche weiterführenden / erklärenden Links zu unserer "enzyklopädischen" Website als "billige Werbung" wahrgenommen, oder eher als nützlich empfunden? Muss ich künftig Links zu anderen, fremden Seiten einbauen, die eine Fragestellung weniger gut erläutern?


    Danke!

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Finanztip hat hier natürlich das "Hausrecht" und ich muss mich dem beugen. Mich würde aber mal interessieren, wie das die Community sieht. Werden solche weiterführenden / erklärenden Links zu unserer "enzyklopädischen" Website als "billige Werbung" wahrgenommen, oder eher als nützlich empfunden? Muss ich künftig Links zu anderen, fremden Seiten einbauen, die eine Fragestellung weniger gut erläutern?



    Danke!

    Die Community ist hoffe ich mündig genug selber einzuschätzen, ob es sich um „billige Werbung“ handelt oder nicht. Also sollten diese Links auch erlaubt sein, es sei denn es sind irgendwelche Angebote/Gutscheine etc. - das ist dann etwas zu platt und sieht billig aus...