Veränderung von Verzugszinsen aus Schuldtitel korrigierbar

  • Am Samstag fragte mich ein Mitglied meiner Gruppe, ob Zinsfestsetzungen aus gerichtlichen Schuldanerkenntnissen korrigierbar sind.
    Die junge Dame wurde vor 8 Jahren zur Zahlung eines strittigen Betrages nebst Zinsen verurteilt. Die darin festgesetzten Zinsen liegen bei 13,75%, evtl. höher. Die zahlt seit 2004 monatlich 50 Euro, ohne das sich die Schuld wesentlich verändert. Gibt es Möglichkeiten gegen die für heutige Verhältliche sehr hohe Verzinsung einzuschreiten.
    Ich persönlich habe ihr da wenig Hoffnung gemacht, ohne es sicher zu wissen. Wie ist die Rechtslage allgemein tatsächlich?