Wechsel in GKV - was passiert mit Kindern?

  • Hallo zusammen,


    ich habe aktuell ein drängendes Problem, für das ich hier bisher noch keine Lösung gefunden habe:


    Vermutlich werde ich kurzfristig meine Arbeitszeit auf 50% reduzieren müssen. Seit 1995 bin ich privat krankenversichert und gerade 53 geworden. Mit der Reduktion wäre ich dann unter der Versicherungspflichtgrenze. Meine Frau ist Beamtin, jenseits der Versicherungspflichtgrenze, und neben der Beihilfeberechtigung privat (bei einer anderen Krankenversicherung als ich) versichert.


    Nun das Problem: wir haben zwei Kinder, beide aktuell bei meiner privaten Krankenversicherung mitversichert. Was passiert, wenn ich wieder gesetzlich versicherungspflichtig werde und die private Krankenversicherung kündige? Können/müssen die Kinder dann mit mir gesetzlich versichert werden? Können/müssen sie in die private Krankenversicherung meiner Frau wechseln? Können/müssen sie ohne mich in meiner alten Krankenversicherung verbleiben?


    Bin für jeden Hinweis dankbar - auch für Tips, wo ich mich ansonsten informieren kann.


    Breston

  • Hallo.


    Wenn ein Elternteil gesetzlich krankenversichert und ein Elternteil privat krankenversichert ist, dann werden die Kinder bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen versichert.


    Im Zweifel würde ich bei der aufnehmenden Krankenkasse nachfragen. Die können das auch bestimmt schöner erklären. :D

  • Vielen Dank für die Antwort!


    Meine Anschlussfrage: das wäre dann ja die private Krankenversicherung meiner Frau. Aber: muss diese Krankenversicherung unsere Kinder aufnehmen? Meines Wissens gibt es eine Verpflichtung dazu doch nur in den ersten zwei Lebensmonaten des Kindes, danach nicht mehr?

  • Öhm, da müsste ich mich erst belesen, um das zu beantworten. Das sollte sich aber durch freundliche Nachfrage beim Versicherer klären lassen. Ich kann jetzt auch keine Erfahrungswerte beisteuern, ob sich ein Versicherer in der Situation großartig weigern würde die Kinder aufzunehmen.

  • Durch Nachfrage bei welchem Versicherer? Bei meiner potentiellen GKV habe ich angefragt - die meinten, dass sie unsere Kinder nicht nehmen dürften, sondern diese privat versichert werden müssten. Meine private Versicherung habe ich heute nicht mehr erreicht, aber ich bin mir recht sicher, dass unsere Kinder dort nicht versichert bleiben können, wenn ich dort nicht mehr versichert bin. Bei der privaten Versicherung meiner Frau habe ich noch nicht angefragt. Da eines unserer Kinder schwerbehindert ist, bin ich mir sicher, dass diese private Versicherung alles versuchen wird, eine Aufnahme zu verweigern. Da es aber ja eine Versicherungspflicht gibt, muss ja irgendeine Versicherung zuständig sein...

  • Meine private Versicherung habe ich heute nicht mehr erreicht, aber ich bin mir recht sicher, dass unsere Kinder dort nicht versichert bleiben können, wenn ich dort nicht mehr versichert bin.

    Da unterliegen Sie einem Irrtum! Selbstverständlich können (und sollten!) Ihre Kinder dort versichert bleiben.
    Bei einer PKV hat jeder (Mit-)Versicherte ein eigenes Rechtsverhältnis zum Versicherer. Insoweit haben Ihre Kinder eigene Ansprüche und vor allem müssen sie nicht eine neue Gesundheitsprüfung bei einem anderen Versicherer durchlaufen.


    Lassen Sie Ihre Kinder auf jeden Fall in Ihrer bestehenden Versicherung! Sie selbst bleiben Versicherungsnehmer und Prämienschuldner. Ihre Kinder bleiben die versicherten Personen und haben die Rechte aus dem Versicherungsvertrag.


    No problem.

  • Es gibt ja mehrere Möglichkeiten die Kinder in der GKV aufzunehmen


    1. Möglichkeit. Beitragsfrei über die Familienversicherung. Dafür müsste deine Frau weniger als die Jahresarbeitsentgeldgrenze verdienen. Diese beträgt im Jahr 2020 62.550 EUR.


    2. als freiwillige Mitglieder gegen Beitrag. Aktuell ca 190 EUR


    Ansonsten kann natürlich die Versicherung der Kinder bei deiner jetzigen PKV normal weiterlaufen. Für Sie besteht ein jeweils eigenes Vertragsverhältnis. Du kündigst nur deinen Vertrag. Hierzu eine Frage. Du bist angestellt und zu 100% versichert. Deine Frau ist Beamtin. Ich nehme an, ihr habt die Kinder somit nur zu 20% versichert und der Resr läuft über die Beihilfe deiner Frau.


    Die PKV deiner Frau muss die beiden jedenfalls nicht aufnehmen. Durch die Schwerbehinderung würde sie mindestens dieses Kind nicht versichern. Es wird nämlich eine Gesundheitsprüfung durchgeführt

  • Es gibt ja mehrere Möglichkeiten die Kinder in der GKV aufzunehmen


    1. Möglichkeit. Beitragsfrei über die Familienversicherung. Dafür müsste deine Frau weniger als die Jahresarbeitsentgeldgrenze verdienen. Diese beträgt im Jahr 2020 62.550 EUR.


    2. als freiwillige Mitglieder gegen Beitrag. Aktuell ca 190 EUR


    Ansonsten kann natürlich die Versicherung der Kinder bei deiner jetzigen PKV normal weiterlaufen. Für Sie besteht ein jeweils eigenes Vertragsverhältnis. Du kündigst nur deinen Vertrag. Hierzu eine Frage. Du bist angestellt und zu 100% versichert. Deine Frau ist Beamtin. Ich nehme an, ihr habt die Kinder somit nur zu 20% versichert und der Resr läuft über die Beihilfe deiner Frau.


    Die PKV deiner Frau muss die beiden jedenfalls nicht aufnehmen. Durch die Schwerbehinderung würde sie mindestens dieses Kind nicht versichern. Es wird nämlich eine Gesundheitsprüfung durchgeführt

  • Vielen Dank allen Antwortenden!


    Ich habe gestern mit meiner PKV telefoniert - offensichtlich können meine Kinder dort bleiben, auch wenn ich dort nicht mehr versichert bin. Ihr hattet mit Euren Einschätzungen also recht. Mich erstaunt es sehr, da ich damit nicht gerechnet hätte, aber es ist natürlich die für uns ideale Lösung.


    Laut Aussage meiner PKV geht dies auch nur, weil unsere Kinder beihilfeberechtigt sind. Das hat sich mir nicht so ganz erschlossen. Tatsache ist aber, dass beide Kinder über meine Frau beihilfeberechtigt sind und daher nur noch 20% abzusichern sind.


    Vielen Dank nochmal,


    Breston