Zweitwohnungssteuer und doppelte Haushaltsführung

  • moin zusammen


    ich muss mal was fragen, um sicher zu sein, ob ich alles richtig verstanden habe:


    Ein verheiratetes Paar (Mann und Frau: M und F) hat eine Wohnung in einer Kleinstadt gekauft, will die Wohnung in der Grosstadt (zur Miete) aus beruflichen Gründen der Frau (der Mann ist berentet) behalten.
    Die Idee ist jetzt: M und F ziehen beide mit Hauptwohnsitz in die Kleinstadt und behalten die Wohnung in der Groß­stadt als Nebenwohnsitz für F aus berufl. Gründen (das könnte die Zweitwohnsteuer vermeiden helfen und wäre evtl. in der Est.-erklärung als doppelte Haushaltsführung bei den Werbungskosten absetzbar).


    Denn lt. Berliner Zweitwohnungsteuergesetz – (BlnZwStG § 2 Abs. 7) gilt, dass für die Innehabung einer Wohnung, die aus beruflichen Gründen von einer verheirateten lebenden Person (die nicht dauernd getrennt von ihrem Ehepartner ist) gehalten wird, wenn die gemeinsame Wohnung die Hauptwoh­nung ist und außerhalb des Landes Berlin liegt, keine Zweitwohnungssteuer anfällt; anders: M und F sind nicht steuer­pflichtig, wenn Ausnahmen des § 2 Abs. 7 BlnZwStG vorliegen.


    Die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung muss Voraussetzungen erfüllen; in diesem Fall ist es
    zum einen ein Wegverlegungsfall (M und F verlegen die Hauptwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungs­ort weg und haben in der Hauptwohnung den gemeinsamen Lebensmittelpunkt.)
    von der Nebenwohnung aus ist der Arbeitsplatz deutlich schneller erreichbar als von der Hauptwohnung: mit öffent­lichen Verkehrsmitteln von der Nebenwohnung in gut 30 min, von der Hauptwohnung in 1 Std. 30 min. (heisst: die Ar­beitsstätte ist von der Hauptwohnung aus nicht in zumutbarer Weise erreichbar). Mit dem PKW (F fährt allerddings nicht) 12 km von der Nebenwohnung bzw. 27 km von der Hauptwohnung aus.
    am Hauptwohnsitz hat F einen eigenen Hausstand
    der Hauptwohnsitz ist der Lebensmittelpunkt von M und F


    Ist das so korrekt oder steckt darin ein Denkfehler ?
    Es würde die Zweitwohnsitzsteuer (immerhin 15 % der Nettokaltmite) in der Großstadt vermeiden und die Chance auf Rückerstattung zuviel gezahlter Einkommensteuer bedeuten.


    Danke fürs Mitüberlegen !


    docbecmann