Antwort vom Reiseveranstalter auf meine vom 27.03. hier gestellte Frage

  • Wie Sie vielleicht aus den Medien erfahren haben, brachte die Verbreitung des Covid-19-Virus bisher noch nie dagewesene Beeinträchtigungen für den weltweiten Reiseverkehr. Der Tourismus ist innerhalb kürzester Zeit vollständig zum Erliegen gekommen. Das führte dazu, dass Ihre ursprünglich gebuchten Reiseleistungen überhaupt nicht mehr oder nur noch teilweise erbracht werden konnten.
    Die aufgrund des Corona-Virus angeordneten Schließungen einzelner Hotel- sowie öffentlicher Bereiche innerhalb und außerhalb waren für uns weder vorhersehbar noch lag die Ursache dafür in unserem Einflussbereich. Die spanische Regierung hatte dies erst am 15.03. beschlossen und war zum Zeitpunkt Ihrer Abreise noch nicht bekannt. Das unterliegt also vielmehr dem allgemeinen Lebensrisiko, für das ein Reiseveranstalter nicht haftet. Sicherheitsmaßnahmen wie eingeschränkte Bewegungsfreiheit etc. dienten ausschließlich dazu, eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Oberste Priorität galt insbesondere Ihrem sowie dem Schutz anderer Gäste und des Personals.
    Hier ein Auszug der Antwort. Es soll keinerlei ! Erstattung erfolgen. Spanien hatte aber schon am 14.03. den Alarmzustand verhängt und es war damit bekannt. Die Reise war vom 15.03.-22.03. und wurde vom Veranstalter am 17.03. abgebrochen, Rückreise erfolgte erst am 22.03.
    Wie kann ich jetzt reagieren? Danke!!!!!