Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, steuerfrei. Lohnt sich Steuerklassenwechsel?

  • Hallo zusammen, mir stellt sich eine Frage:


    Ich werde demnächst Mutterschaftsgeld beziehen, KK plus Arbeitgeberzuschuss. Nach EStG ist der Zuschuss vom AG beitrags- und steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.


    Bisher hatten meine Mann und ich Steuerklasse IV (haben auch nicht früher gewechselt wegen Berechnungszeitraum des Elterngeldes, da ich Mischeinkünfte aus selbständiger und angestellter Tätigkeit habe und dann als Bemessungsgrundlage das vorherige Steuerjahr genommen wird und nicht die letzten 12 Monate).


    Meine Frage ist nun, ob es sich lohnt, wenn wir zum Beginn des Bezugszeitraums des Mutterschaftsgeldes die Steuerklassen wechseln, mein Mann III und ich IV. Ändert dies etwas am Auszahlungsbetrag des AG Zuschusses zum Mutterschaftsgeld?


    D.h. werden hier erstmal Steuern entsprechend der gewählten Steuerklasse abgezogen oder wird einfach der Zuschuss steuerfrei ausbezahlt? Bei letzterer Variante könnte ich ja m.E. bedenkenlos in die Steuerklasse V wechseln.


    Vielleicht kann mir hier jmd. Auskunft geben, das wäre super. Meine Bezügestellte (arbeite im öff. Dienst) behauptete, dass Steuern abgezogen werden. Ich meine aber, dass das nicht stimmen kann...


    Ich freue mich auf eine Rückmeldung! Vielen Dank!