Einspruch Eigenbedarf wegen Wohnungsnot

  • Hallo zusammen,


    Wir wohnen derzeit im OG eines Zweifamilienhäuser das meiner Mutter gehört.
    Aufgrund von Familienplanung brauchen wir eine größere Wohnung wegen eines weiteren Kinderzimmers.
    Außerdem benötigen wir aufgrund von beruflicher Veränderung ein weiteres Zimmer als Homeoffice.
    Da die Wohnung im EG mehr Zimmer aufweist haben wir Eigenbedarf angemeldet.
    Heute kam ein Widerspruch des derzeitigen Mieters da seiner Meinung nach nicht genug Wohnraum vorliegt.
    Außerdem schiebt er die derzeitige Krise vor.
    Hinzu kommt dass der Anwalt geschrieben hat dass aufgrund von Berufstätigkeit keine Besichtigung möglich ist.
    Die Frau ist allerdings derzeit sowieso in Kurzarbeit und arbeitet sonst in einem Fahr Dienst und ist Vormittag Nachmittag und abends wieder zuhause.
    Die Tochter (über 20 Jahre alt) arbeitet als Köchin und hat unter der Woche immer mehrere Tage frei.
    Die beiden haben zudem 2 Hunde.


    Wie verfahren wir jetzt?
    Grundsätzlich wäre es für uns vielleicht machbar das noch 1-2monate herausziehen. Mehr aber auch nicht da wir beruflich dadurch im Moment echt Probleme haben da wir keine 2 Arbeitsplätze haben obwohl wir diese durch homeoffice benötigen und endlich eine Familie gründen wollen.
    Einen Anwalt wollen wir eigentlich nicht einschalten wegen der Kosten.


    Sollen wir dem Anwalt zurückschreiben?
    Wenn ja, was?
    Wann können wir damit rechnen in die Wohnung zu können?
    Wir müssen diese ja auch noch renovieren.


    VG

  • Einen Anwalt wollen wir eigentlich nicht einschalten wegen der Kosten.

    Diese Denke ist falsch. Schließlich sind Sie offensichtlich Eigentümer der Wohnung. Da sollten Sie sich einen Anwalt leisten können. Sonst machen Sie was falsch.


    Einen Mieter schnell aus einer Wohnung herauszukriegen bedarf juristischer Fachkenntnisse. Vor allem müssen Sie die Rechtsprechung des BGH zum Thema Eigenbedarfskündigung kennen. Nehmen Sie sich einen auf Vermieterrechte spezialisierten Anwalt. Das rechnet sich jeden Fall. Sonst "zahlen" Sie mit vielen Monaten Verzögerung bis Sie die Mieterin mit Bordmitteln rauskriegen. Insbesondere gilt dies, da die Mieterin sich bereits einen Anwalt genommen hat. Die ist deshalb juristisch viel besser gerüstet als Sie ohne Anwalt.