Verpflegungsmehraufwandspauschale anteilig in Steuererklärung

  • Hallo zusammen,


    sofern bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden (Dienstreise) der Arbeitgeber z. B. einen Mittagssnack gezahlt hat, der unter den 12 Euro liegt, kann man doch trotzdem den Rest der 12 € für den Tag in der Steuererklärung angeben also dann einfach den Beitrag des AG abziehen, oder sehe ich das falsch?
    Und noch eine Besonderheit würde mich interessieren. Ich komme ja aus NRW und habe den AG gewechselt, dieser rechnet nach dem Reisekostenrecht (Öffentlicher Dienst) ab, vorher habe ich aber immer die für Deutschland geltenden Mehraufwände in meiner Steuererklärung geltend gemacht und vom Finanzamt auch anstandslos akzeptiert bekommen. Jetzt wollte ich da auch die Differenz geltend machen. Auf das Jahr ist da ein dreistellige Betrag zusammen gekommen. Hat da jemand Erfahrungen zu?
    Danke :)

  • Nach meinem Verständnis sollte das funktionieren.


    Es ist zwar nicht 100%ig deckungsgleich, aber wenn das Kilometergeld vom AG unter dem Satz aus dem Reisekostengesetz liegt, dann setzt man die Differenz ja auch in der Steuererklärung an.

  • Praktisch läuft das bei mir so, dass der AG mit der Lohnsteuerjahresbescheinigung auch die Summe der gezahlten Verpflegungsgelder übermittelt und ich im Steuerprogramm lediglich die Zahl der Tage ergänze, bei denen die Abwesenheitszeit von daheim mindestens 8 Stunden erreichte. Alles weitere macht die Software.

  • @Giskard danke. Ich nutze keine spezielle Software. Ich nutze Elster und da bin ich nach wie vor nicht sicher, wie ich es eintragen muss. Ich kann dort nur die Tage an denen mir die Pauschale zusteht eingeben und dann gibt es noch "vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt" und "Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung". Und beim Finanzamt erreicht man leider telefonisch niemanden. Ich würde das vermutlich jetzt erstmal bei ersterem den Differenzbetrag eintragen.