Hallo zusammen,
ich bin neu hier in Ihrem Forum und habe ein Frage an Sie:
Ab dem 01.01.2020 wird für Betriebsrenten ein Freibetrag von 159,25 € eingeführt.
Für eine Betriebsrente von z. B. 469,03 € ergibt sich (nach Abzug des Freibetrags von 159,25 €) nur noch
ein KV-Beitrag von 469,03 – 159,25 = 309,78 € * 15,9% = 49,26 €.
(der alte Beitrag war 15,9 % von 469,03 € = 74,58 €)
Was gilt Abfindungen wegen Arbeitsplatzverlust?
Die Abfindung wurde von der Firma in eine Rentenzahlung umgewandelt, die 10 Jahre lang in 10 Jahresraten
ausgezahlt wird. Der KV-Beitrag muss monatlich von mir dafür an die KV überwiesen werden.
Die Berechnungsgrundlage dafür ergibt sich aus 476,03 € monatlich.
Alte Berechnung:15,9 % aus 476,03 € = 75,69 € monatlicher KV-Beitrag
Neue Berechnung: 15,9 % aus 316,82 € (476,03 – 159,25 = 316,82 €) = 50,37 € monatlicher KV-Beitrag
Ist diese neue Berechnung mit dem neuen Freibetrag so richtig?
Oder wird der Freibetrag anders angesetzt bzw. berechnet?
In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist folgendes zu lesen (in der Drucksache 19/15659 vom 03.12.19):
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B. Lösung
Mit dem Gesetzentwurf wird ab dem 1. Januar 2020 für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich zur Freigrenze ein Freibetrag eingeführt. Dieser ist gleichermaßen auf monatliche Zahlungen und bei der Verbeitragung von einmaligen Kapitalauszahlungen anzuwenden. Versicherungspflichtige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden dadurch ganz oder teilweise von Beiträgen entlastet.
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Leider habe ich noch keine näheren Infos darüber gefunden, deshalb würde ich mich über Ihr Wissen freuen.
Vielen Dank
Wrtlbrmft