Erstattung von Reisekosten/Anzahlung bei Pauschalreisen / Annullierung durch Reiseveranstalter

  • Mein Reiseveranstalter für die gebuchte Pauschalreise ( 05.06.-11.06.2020) nach Spanien und Portugal wegen der außergewöhnlichen Umstände abgesagt.


    Er schreibt mir: wegen Erstattungs- und Umbuchungsmöglichkeiten wird er sich innerhalb 2 Wochen per E-Mail auf mich zukommen. Da ich aber weder Um-
    buchungsmöglichkeiten noch Gutschrift akzeptiere, habe ich vorsichtshalber mit Vordruck von Finanztip gem §651 h Abs.3 BGB selber schriftlich
    mit der Forderung auf Erstattung der Anzahlung ( 378,00) Euro für 2 Personen)gekündigt. Der Zeitpunkt der Rückzahlung wurde von mir auf den 25.o5.2020 begrenzt.
    Meine Kündigung ist vom 30.04.2020.
    Was mach ich denn wenn der Reiseveranstalter ( Lebenslust Touristik) bis dahin nicht reagiert? In einem ähnlichen Fall im Bekanntenkreis ist dies mit dem gleichen Veranstalter bereits schon geschehen, hier wurden 2 Reisen vom Veranstalter abgesagt, aber bisher ist leider nichts passiert. Dieser Fall liegt inzwischen daher auch bei einem Rechtsanwalt in Bonn zu Klärung.
    Ich möchte mich gern vorab informieren, damit ich weiß was ich zu tun habe wenn bei mir der gleiche Fall eintritt.


    Vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich.
    Danke
    MfG benebr