Jährlich Steuererkläung bei Tagesgeldkonto bei der Leaseplan Bank?

  • Hallo alle,


    bin gerade erst neu in der Community und habe gleich mal eine Frage.


    1. Ich möchte einen Teil meines Geldes auf einem Tagesgeldkonto bei der Leaseplan Bank anlegen.
    2. Außerdem habe ich bei finanztip vor Kurzem gelesen, dass es die Möglichkeit gibt seine Steuererklärung um bis zu vier Jahre aufzuschieben und somit mit einer möglichst späten Abgabe der freiwilligen Erklärung hohe Zinsen vom Finanzamt zu bekommen.


    Zu meiner Frage: Die Leaseplan Bank ist in den Niederlanden ansässig (ohne deutsche Zweigstelle) und somit wird automatisch keine Kapitalertragssteuer abgegeben. Bedeutet das jetzt, dass ich in jedem Fall meine Steuererklärung jedes Jahr machen muss und somit die Möglichkeit zu 2. (siehe oben) nicht möglich ist? Oder gibt es eine Möglichkeit 1. und 2. zu vereinen?


    Vielen Dank schon mal
    LG
    Tobi

  • Hallo @Grobias, willkommen in der Community.


    Die Antwort steht einige Zeilen über diesem Link https://www.finanztip.de/zinse…teuererstattungen/#c41851, wonach Du bei nicht versteuerten Zinsen immer eine Steuererklärung abgeben musst.


    Die Vier-Jahres-Frist bezieht sich auf die freiwillige Steuererklärung. Steht auch im verlinkten Artikel oder auch hier https://www.finanztip.de/steue…e=blog&utm_medium=organic


    Warnhinweis: Ich bin interessierter Laie und kein Mitarbeiter von Finanztip. Zur belastbaren Auskunft bitte einen Berater bzw. das Finanzamt fragen.

  • Die Antwort steht einige Zeilen über diesem Link finanztip.de/zinsen-auf-steuererstattungen/#c41851, wonach Du bei nicht versteuerten Zinsen immer eine Steuererklärung abgeben musst.

    Spannend finde ich eher folgenden Absatz:
    "Haben Sie Zinsen vom Finanzamt erhalten, dann müssen Sie für das Jahr der Auszahlung eine Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung ausfüllen."


    Warum kann dieses das Finanzamt nicht gleich selbst berücksichtigen? Sie wissen doch an wen sie für welches Jahr Zinsen bezahlt haben.
    Gelten diese Zinsen eigentlich auch als Zinsen i.S. des Freistellungsauftrages?

  • Ich denke das liegt daran, dass das Finanzamt keine Bank ist und daher kein Freistellungsauftrag eingereicht werden kann. Auch sieht das Finanzamt nicht wie hoch deine sonstigen Freistellungsaufträge bei den Banken sind. Daher muss ggf. der Steuerabzug über die Steuererklärung gemacht werden.

  • Spannend finde ich eher folgenden Absatz:
    "Haben Sie Zinsen vom Finanzamt erhalten, dann müssen Sie für das Jahr der Auszahlung eine Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung ausfüllen."


    Warum kann dieses das Finanzamt nicht gleich selbst berücksichtigen? Sie wissen doch an wen sie für welches Jahr Zinsen bezahlt haben.
    Gelten diese Zinsen eigentlich auch als Zinsen i.S. des Freistellungsauftrages?

    Das wissen sie auch. Und das wird das Finanzamt auch berücksichtigen, auch wenn du keine Anlage Kap abgegeben hast. Nachteil ist, dass es dann nicht unter den Freibetrag fällt, da das Finanzamt nicht weiß wie viel davon dann noch frei ist.


    Und ja, sind Einkünfte Kapitalvermögen. :)

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Bist Du Dir da sicher? Dieses würde aber dem oben zitierten Hinweis von Finanztip widersprechen.

    Naja, nur weil Sie keine Anlage KAP abgeben, heißt es nicht, dass man von der Abgabepflicht der Einkomensteuererklärung entbunden ist. In dem Fall ist es ja so, dass du unversteuerte Einnahmen erzielt hast. Wenn du deiner Pflicht zur Abgabe nachkommst, und die Zinsen sozusagen vergisst (kann ja verschiedene Gründe haben. Passiert uns in der Praxis auch ab und zu) werden die automatisch vom Finanzamt der tariflichen Einkommensteuer unterworfen.


    Ich würde es nicht raten, diese absichtlich zu vergessen. Aber ich denke es gibt keinen Grund zur Sorge, falls das passieren sollte. Das Finanzamt trägt diese dann nach.

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Naja, nur weil Sie keine Anlage KAP abgeben, heißt es nicht, dass man von der Abgabepflicht der Einkomensteuererklärung entbunden ist. In dem Fall ist es ja so, dass du unversteuerte Einnahmen erzielt hast. Wenn du deiner Pflicht zur Abgabe nachkommst, und die Zinsen sozusagen vergisst (kann ja verschiedene Gründe haben. Passiert uns in der Praxis auch ab und zu) werden die automatisch vom Finanzamt der tariflichen Einkommensteuer unterworfen.
    Ich würde es nicht raten, diese absichtlich zu vergessen. Aber ich denke es gibt keinen Grund zur Sorge, falls das passieren sollte. Das Finanzamt trägt diese dann nach.

    Es gibt eine Erklärungspflicht zur Einkommenssteuer. Wer die nicht erfüllt, macht sich strafbar. Dass das Finanzamt durch Steuermitteilungspflicht aus dem Ausland von deinen Einkünften erfährt, ändert nichts daran, dass du durch Nichterklärung versucht hast, die Steuern zu verkürzen und damit bist du Straftäter!