Ticketkostenrückerstattung und Entschädigung gleichzeitig?

  • Moin,


    meine in 2019 gebuchten Flüge (HAM -LIS vom 21.-31.05.2020) wurden durch die TAP annulliert. Leider erhielt ich keinerlei Mitteilung hierüber, obwohl meine Kontaktdaten (Telefon und Email) hinterlegt sind. Am 10.05.2020 habe ich mich in meinen Account bei der Fluggesellschaft eingeloggt. Zu meiner Verwunderung wurden mir keine gebuchten Flüge und keine Buchung angezeigt!!! Erst nach Buchungssuche mit Buchungsnummer und meinem Namen erschien die Flugverbindung, jedoch mit dem Hinweis, dass die Flüge storniert/annulliert wurden - keine weitere/n Bemerkung/Begründung. Ich solle mich wegen einer Umbuchung telefonisch melden oder wegen eines Gutscheines per Mail. Beides lehne ich ab.


    Verstehe ich es richtig, dass ich nun einen Anspruch auf Ticketkostenrückerstattung für die Annullierung UND auch eine Entschädigung wegen "Bekanntmachung" der Annullierung in einem Zeitraum von 7-14 Tagen vor Abflug geltend machen kann?


    Dies würde für mich bedeuten, dass ich für die Ticketerstattung einen Sofortentschädiger beauftragen könnte, aber für die Entschädigung ein Inkassounternehmen, weil für Entschädigungen kein Sofortentschädiger einspringt? ?(
    Ticketrückerstattung - Sofortentschädiger (oder eben Inkasso)
    Entschädigung - nur Inkasso


    Ich finde mich da nicht so wirklich mit zurecht.


    Vielen Dank vorab!