Frag zu Rechtsschutzversicherung:
Grund für mein Interesse ist meine beruflichen Situation die ich kurz schildern muss:
Ich berate (naturschutzfachlich, nicht juristisch) Bauträger bei der Einhaltung von Umweltauflagen. Ich bin Angestellt, nicht selbständig.
Es besteht die Möglichkeit das ich aufgrund von Unachtsamkeit oder fehlender Informationen oder bewusst mündlich falsch übermittelter Informationen anderer oder sonstigen Gründen unbewusst gegen das Umweltschadensgesetz verstoße.
Es handelt sich um einen Graubereich und meines Wissens kann ich als einzelner Arbeitnehmer belangt werden da sowohl Ämter als auch Investoren/Baufirmen die Verantwortung gerne auf jmd abwelzen. Dagegen möchte ich mich so gut es geht absichern.
Nun weis ich nicht ob eine Rechtsschutzversicherung mich in diesem Fall unterstützen würde.Verstehe ich das grundsätzlich richtig das ich mich im Strafrechtsbereich befinde und nicht im Arbeitsrecht? (Schaden entsteht wärend der Arbeit aber es ist eine Straftat?).
Lese ich bspw. in den Versicherungsbestimmungen der von Finanztip empfohlenen Auxilia Jurprivat unter §2 leistungsarten i) Straf-rechtsschutz bb) folgendes:
„eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahr-lässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungs-nehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versicherungsnehmer dagegen vorgeworfen, ein solches Ver-gehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Ver sicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehandelt hat. Es besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz, ebenso wenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z.B. Be-leidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch den Ausgang des Strafverfahrens an;“
Das würde ich so deuten das Rechtsschutz i.d.R. besteht.
Lese ich unter§ 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten steht unter "(2) a) zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen;".
Das spricht für mich wieder dagegen.
Unklar ist mir persönlich ob im Falle einer Klage erst der Bauherr/Baufirma (der normalerweise ja Haften sollte) verklagt wird und dieser dann eine Schadensersatzklarge (oder ähnliches) gegenüber mir einreichen würden.
Vllt kann mir jmd weiterhelften oder sagen wo ich mich diesbezüglich kostengünstig und gut beraten lassen kann.
Letzte etwas einfacherer Frage, ich möchte meinen nicht mit mir verheirateten Partner mit Versichern, den Versicherungsinfos entnehme ich " Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers". Ich bin mir nicht sicher wie Lebenspartner versicherungtechnisch definiert ist (wir leben im selben Haushalt).
Vielen Dank fürs durchlesen und evtl. Kommentare