Hallo liebe Community,
ich habe vor über 20 Jahren bei der Cosmos Direkt eine Kapital-Lebensversicherung zur Altersvorsorge abgeschlossen. Diese habe ich seit dem bereits bei drei Arbeitgebern durch Gehaltsumwandlung bespart. Der Wechsel von einem zum anderen Arbeitgeber war dabei immer problemlos, die Cosmos Direkt hat sich um die nötigen Unterlagen gekümmert.
Im März habe ich nun wieder den Arbeitgeber gewechselt. Diesmal hat mich allerdings die Cosmos angeschrieben und mir das Formular "Erklärung zur Anwendung der versicherungsvertraglichen Lösung" beigelegt – mit dem Verweis, dass ich dieses spätestens innerhalb von 3 Monaten von meinem ehemaligen Arbeitgeber unterschreiben lassen soll. Der jedoch möchte den Vordruck der Cosmos nicht ausfüllen mit der Begründung, dass er hier "kein Risiko" eingehen will und hat mir stattdessen ein selbst verfasstes Schreiben gesendet. Bei diesem fehlt der Cosmos nun wiederum der Hinweis auf meine Betriebszugehörigkeit.
Inzwischen ist die 3-Monatsfrist fast vergangen und ich bin langsam am verzweifeln. Weder die Kundenbetreuer der Cosmos (ich zähle hier inzwischen 15 E-Mails und 4 Telefonate!) noch der ehem. Arbeitgeber konnten mir bislang erklären, wozu genau dieses Dokument dient bzw. was passiert, wenn ich es nicht bis Ende Mai unterschrieben vorliegen habe. Meine eigene Recherche im Internet zum Thema "versicherungsvertragliche Lösung" war mehr als verwirrend. In einem Artikel heißt es z. B.: "Bei der Direktversicherung (und Pensionskasse) erlaubt das Betriebsrentengesetz dem Arbeitgeber, die Ansprüche des ausscheidenden Arbeitnehmers auf den Wert des Versicherungsvertrages zu begrenzen (§ 2 Abs. 2 Satz 2-7 BetrAVG)." Und in einem anderen: "Die Ausübung des Wahlrechtes ist ein einseitiges, vom Arbeitnehmer nicht beeinflussbares Gestaltungsrecht des Arbeitgebers. Hat sich der Arbeitgeber für die versicherungsvertragliche Lösung entschieden, so ist der Arbeitnehmer an diese Entscheidung gebunden."
Für mich hört sich das im ersten Moment so an, als ob der (ehemalige?) Arbeitgeber sich um eine solche Regelung kümmern müsste, oder was verstehe ich da falsch? Und von welchem „Risiko“ spricht mein ehemaliger Arbeitgeber denn eigentlich? Ich bin mir nun unsicher, ob ich einenAnwalt hinzuziehen muss – und wenn ja, wegen der Versicherung oder wegen dem ehem. Arbeitgeber!?
Ich hoffe, mir kann hier jemand das Thema einfach und verständlich erklären (kenne mich mit dem Versicherungsjargon leider überhaupt nicht aus) …
Vielen Dank im Voraus!
Christian