Entgeltaufstellung nach Zahlungskontengesetz

  • Guten Abend,
    1.) wir versuchen grad diese "Entgeltaufstellungen nach Zahlungskontengesetz" von unseren verschiedenen Banken einzusammeln. Das stößt nicht unbedingt auf deren volle Kooperationsbereitschaft.
    Müsste es diese jährliche Zusammenfassung aller bezahlten Gebühren, Zinsen (+/-), Provisionen, etc. nicht auch für Depots mit Wertpapieren geben?
    Da hat man ja mehr Kosten als am Girokonto.
    Das müssten doch tolle Belege für die Steuererklärung sein


    2.) Und unseres Dafürhaltens müssten doch auch diese monatlichen Kosten nach den verschiedenen Positionen (Buchungsgebühr, Konto~, Girokarte, etc.) aufgedröselt werden.

  • Es gibt diese Ex-Ante-/Ex-Post-Kostenaufstellungen. Die habe ich sowohl für das Girokonto bei einer Geno-Bank bekommen als auch für die Depots, zuletzt vor einigen Tagen bei TradeRepublic..


    Am Wochenende gab es da schon mal einen Eintrag, offensichtlich sind bei mehreren solche Aufstellungen eingegangen. Bericht über die Kosten für ein Depot lt. EU-Verordnung 2017/565 - Geldanlage - Finanztip Community

    Das müssten doch tolle Belege für die Steuererklärung sein

    Das denke ich nicht, da Depotkosten mit dem Pauschbetragg abgegolten sind und Transaktionskosten bei Verkauf steuermindernd berücksichtigt werden.