Bei einer "unechten Abschnittsfinanzierung", bei der das "Kapitalnutzungsrecht" fortbesteht, ist laut BGH kein
Widerruf möglich. Problemfall:
Darlehnsvertrag geschlossen im Sept. 2003 mit falscher Widerrufsbelehrung lt. BGH.
Im Mai 2011 wurde eine "Anschlußfinanzierung als Ergänzung des Darlehnsvertrages" vereinbart. In dieser
Vereinbarung wurden bankseitig nicht nur die Zinskonditonen geändert, sondern auch weitere Konditionen.
Wörtlich darin: "Die nachfolgenden Kündigungsregelungen ersetzen die im ursprünglichen Vertrag vereinbarten
Kündigungsregeln".
FRAGE: Gilt die Folgevereinbarung trotzem als "unechte Abschnittsfinanzierung" - oder ist durch die
Änderung der Kündigungsregelungen ein neuer Anschlußvertrag entstanden, der gesondert zu beurteilen ist?
Wäre für hilfreiche Hinweise dankbar.
Widerruf Prolongationsdarlehn
- pluto5
- Erledigt