Regelung für Konzert-Tickets, die nach dem 08.03 verkauft wurden

  • Hallo,
    ich lese stets von Vereinbarungen für diejenigen, die Tickets für Veranstaltungen vor dem 08.03 gekauft haben.
    Wie sieht es denn für die Ticketkäufe nach dem 08.03 aus? Ich habe bspw. Konzertkarten am 10.03 gekauft für ein Konzert am 17.06. Inzwischen teilt die Band mit, dass die Tour verschoben wird, der Veranstaltungsort bläst ins selbe Horn, nur der Veranstalter hat nichts von diesen Informationen mitbekommen, was wiederum dazu führt, dass Eventim sogar noch Tickets für dieses Konzert verkauft?!?
    An sich habe ich bis dato keine Chance auf eine Gutschrift, da der Veranstalter bis dato die Verschiebung noch nicht mitgeteilt hat, oder????
    Gruß

  • Hallo,
    ich lese stets von Vereinbarungen für diejenigen, die Tickets für Veranstaltungen vor dem 08.03 gekauft haben.
    Wie sieht es denn für die Ticketkäufe nach dem 08.03 aus? Ich habe bspw. Konzertkarten am 10.03 gekauft für ein Konzert am 17.06. Inzwischen teilt die Band mit, dass die Tour verschoben wird, der Veranstaltungsort bläst ins selbe Horn, nur der Veranstalter hat nichts von diesen Informationen mitbekommen, was wiederum dazu führt, dass Eventim sogar noch Tickets für dieses Konzert verkauft?!?
    An sich habe ich bis dato keine Chance auf eine Gutschrift, da der Veranstalter bis dato die Verschiebung noch nicht mitgeteilt hat, oder????
    Gruß

    Richtig, der Veranstalter muß offiziell die Verschiebung mitteilen, erst dann hast du einen Anspruch.

  • Das kann doch der Veranstalter keinem verzählen, dass er von der Verschiebung noch nichts mitbekommen habe!? Und dass Eventim für das Konzert, das offensichtlich nicht stattfinden wird, weiterhin Tickets verkauft, ist auch ein Unding...

    Sei in deinem Tun ein Gott!