Betriebliche Altervorsorge

  • Hallo,
    ich habe mal eine Frage zur Betrieblichenaltersvorsorge:
    Der Arbeitergeber muss ja wohl ab 2022 15% von den gesparten Sozialversicherungsabgaben dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellen.
    Das heißt doch, der AG zahlt keine Rentenversicherung und auch keine Krankenkassenbeiträge.
    Ich verstehe es aber nicht, sowieso der AN keine Ersparnis mehr hat, wenn man ein Brutto über 4500 Euro hat.
    Beide Parteien AG als auch AN sparen sich doch dann trotzdem die Sozialversicherungsbeiträge wenn man in eine baV. spart oder?
    Ich verstehe das irgendwie nicht.
    Vielleicht mag mir das mal einer erklären. ?!
    Danke und liebe Grüße
    Anke

  • Hallo @Ankeffm


    Wenn du mehr als die BBG der KV verdienst, sparst du keine Beiträge zur KV weil du ja auch mit den Einzahlungen in die bAV weiterhin den Höchstsatz zur KV zahlen wirst.


    Gleichzeitig sparst du RV Beiträge, diese Ersparnis wird aber teilweise kompensiert da du ja keine Rentenansprüche erwirbst.

  • Hallo Ankeffm,


    Als erstes muss man folgendes unterscheiden:
    Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber in der bAV (betriebliche Altersvorsorge) nur dann zum Arbeitgeberzuschuss verpflichtet wenn:

    • Die bAV nach dem 31.12.2018 erteilt wurde.
    • Erfolgte die bAV vor dem 1.1.2019, ist der Arbeitgeber erst ab dem 1.1.22 verpflichtet diesen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zu bezahlen.
    • Der AG Zuschuss muss nur dann bezahlt werden, wenn tatsächlich ein Sozialversicherungsersparnis vorhanden ist. Allerdings pauschalisieren viele Arbeitgeber das und geben jedem Arbeitnehmer diesen Zuschuss, damit der interne Arbeitsaufwand zum Jahreswechsel vermieden wird!
    • Es gibt zwei Beitragsbemessungsgrenzen, die für die Sozialversicherungsersparnis beachtet werden müssen
      a) 2020 Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegepflichtversicherung
      4.687,50 Euro monatlich / 56.250 Euro jährlich
      b) 2020 Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
      6.900,00 Euro monatlich / 82.800 Euro jährlich
      Bei deinem Beispiel mit 4.500 Euro wird in der Kranken- und Pflegeversicherung nur noch eine kleine Einsparung erzeugt und der Rest der Ersparnis erfolgt aus der gesetzlichen Rentenversicherung.