Wie sicher ist das Wertpapierdepot für meine ETFs?

  • Liebe Finanztip-Community,


    folgender FAZ Artikel verunsichert mich „Bankdepots sind nicht so sicher wie gedacht“.
    Laut Anlegerentschädigungsgesetz werden Wertpapiere maximal auf den Gegenwert von 20.000 € ersetzt, falls die Bank die Wertpapiere pflichtwidrig nicht an seinen Kunden zurückgeben kann. (quasi "verschlampt"). Ich verstehe das nicht, warum Sondervermögen von Kunden auf Grund von Fehlern bei der Bank/Broker nicht komplett ersetzt wird.
    Das ist für den Kleinanleger, der seine Altersvorsorge in ETFs anlegen möchte nicht sonderlich förderlich und eher beunruhigend. Physische ETFs können meines Wissens nach Aktien verleihen und das könnte im Fall von Bankeninsolvenzen ziemlich undurchsichtig werden, wo die Wertpapiere liegen.


    finanztip: Könnt ihr das Anlegerentschädigungsgesetz für den normalen Verbraucher erläutern? Wann kann so ein Fall eintreten und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit? Super wäre natürlich ein Video.


    Vielleicht kann jemand aus der Community diese Thematik besser erläutern und wie dieses Risiko für den Anleger zu bewerten ist.


    Darüber hinaus stellt sich für mich die Frage wie sicher ist SmartBroker? Das Marketing schein ganz gut zu laufen, da immer mehr Kunden Ihr Depot zu SmartBroker auf Grund der günstigen Konditionen wechseln.
    Aber sind die Angebote für das Unternehmen auf Dauer wirtschaftlich? Gehe davon aus, dass die Kosten wie bei Flatex mittelfristig wieder angehoben werden.


    Wie sicher sind Wertpapierdepot bei SmartBroker falls dieser Insolvenz anmeldet?
    finanztip: Was macht dieser Broker in Sachen Sicherung besser als andere Broker?


    Viele Grüße

  • Der Artikel war hier schon mal Thema, finde den Thread aber gerade nicht.


    Der dargestellte Sachverhalt im FAZ-Artikel bezieht sich nicht auf Sondervermögen und auch nicht auf die übliche Führung eines Depots. Bei letzterem sind die Werte nicht bei einer Bank sondern bei einer Lagerstelle, i.d.R: Clearstream. Dazu hatte ich schon mal deren Sicherungskonzeot gepostet, kurz zusammengefasst besteht ein Herausgabeanspruch des Anlegers gegen die Lagerstelle sofern die Bank untergegangen ist.


    Davon auch wieder zu unterscheiden ist die Wertpapierleihe. Dazu geht Finanztip hier ein https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/#c75845


    Smartbroker ist eine Handelsmarke, Abwicklung durch BNP Paribas, Insolvenzrisiko für den Anleger mMn vernachlässigbar wegen Einlagensicherung beim Verrechnungskonto und Lagerung der Wertpapiere bei getrennter Lagerstelle.


    Wenn man in den Kostenausweise bei den Billiganbietern schaut sieht man dass diese Preise dadurch zustande kommen, dass die Handelsplätze und Emittenten Zahlungen an die Depotanbieter leisten. Sollte das mal nicht mehr so sein wird es natürlich zu Erhöhungen kommen. Dann kann man sich das aber immer noch überlegen was man tut.