Aachener Bausparkasse kündigt nach § 314

  • Hallo liebe Community


    die AAchener Bausparkasse hat mir im Juni 2017 mit diesem Hinweis meinen Bausparvertrag gekündigt:


    " lhren Bausparvertrag nach § 314 Abs. 1 Satz 1 BGB aus wichtigem Grund bzw. nach
    § 313 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 Satz2 BGB wegen Störung der Geschäftsgrundlage zu kündigen"


    Dem habe ich natürlich widersprochen und keine "Vertrags-Wechsel-Angebote" der Aachener angenommen und ihre Drohungen ignoriert.


    Leider finde ich online kaum Hinweise wie ich nun weiter verfahren soll und konnte auch die Infos aus den anderen Themen nicht auf meinen Fall übertragen.


    Es handelt sich um einen Vertrag mit einer Bausparsumme von 10000€ der zu dem Zeitpunkt mit 7500€ angespart war.


    Ich frage mich
    - ob sich das Einschalten eines Anwaltes lohnt.
    - ob ich noch dieses Jahr etwas unternehmen muss, damit mein Anspruch nicht verjährt
    - oder ob ich mir das Geld einfach auszahlen lasse


    Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!
    Danke!

  • Lange Zeit vergangen seit 2017.
    Wurde der Vertrag von Seiten der BSK fortgesetzt? ohne weitere Kommentierung?


    Wann ist der bauspartechnische Beginn des Vertrages.
    Wie hoch ist der Zins bzw. Bonus? (worin wohl der Motivator der BSK liegt)

  • Hallo Tom,
    Danke für dein Interesse!


    Ja, lange Zeit vergangen, weil überall stand ich solle widersprechen und abwarten was die Klagen der Anderen so bringen. Aber so weit ich weiß verjährt mein Anspruch Ende des Jahres.


    Wie sähe es denn aus, wenn der Vertrag fortgeführt würde seitens der BSK? Ich bekomme jährlich einen Kontoauszug mit unverändertem Betrag ohne Zinsen und sie nutzen ihr Lastschriftmandat nicht.


    Was bedeutet bauspartechnische Beginn des Vertrages? Der Vertragsbeginn war im Dezember 2005


    Zu den Zinsen sagt mein Vertrag (gekürzt):
    (1) Das Bausparguthaben wird mit 2,00% jährlich verzinst.
    (4) Fruhestens nach Ablauf von 7 Jahren seit dem jungsten Vertragsbeginn (§
    1 1 Abs. 3 und 5) wird bei Verzicht auf das zugeteilte Bauspardarlehen oder
    bei Kundigung des Bausparvertrags ein Zinsbonus berechnet. Der Zinsbonus
    ist abhängig von den verdienten Guthabenzinsen.
    Der Zinsbonus beträgt 120% der Guthabenzinsen ab verdienten Guthabenzinsen von 625 €.


    Die Gesamtsumme meiner Zinsen lag bei Kündigung bereits über 625€

  • Hallo anrime89,


    ich empfehle Ihnen, die verlinkten Veröffentlichungen zu lesen (Hinweis: es handelt sich um de-facto-Werbung von Rechtsanwälten):


    https://www.anwalt.de/rechtsti…l-ag-aachen-c_111329.html


    https://www.anwalt.de/rechtsti…sse-unwirksam_121528.html


    https://www.anwalt.de/rechtsti…ach-unwirksam_132144.html


    Mein Eindruck aus den Veröffentlichungen: Die Kündigungen nach den von Ihnen genannten Rechtsvorschriften sind wohl nicht zulässig. Die Aachener Bausparkasse lässt es aber in jedem Einzelfall auf eine Klage oder zumindest auf die glaubhafte Ankündigung einer Klage ankommen und hat bisher erfolgreich höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Kündigungen nach §§ 313 / 314 BGB verhindert.
    Sie werden ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts vermutlich kein Ergebnis in Ihrem Sinne erzielen können.


    Rein vorsichtshalber noch folgender Hinweis, auch wenn die von Ihnen mitgeteilten Zahlen (Bausparsumme 10.000 Euro, Guthaben 7.500 Euro) dafür sprechen, dass Sie bis zur Kündigung durchgängig den Regelsparbeitrag gezahlt haben, allerdings teilen Sie nicht mit, wie hoch der Regelsparbeitrag für Ihren Vertrag war bzw. ist:


    Die Aachener Bausparkasse ist bekannt dafür, nicht (vollständig) gezahlte Regelsparbeiträge rückwirkend ab Vertragsbeginn nachzufordern - dass sie dieses Recht hat, ist vom BGH bestätigt worden (keine Verjährung, keine Verwirkung!), vgl. BGH-Beschluss vom 18.02.2020, Az. XI ZR 390/19 ( BGH-Beschluss ) Wenn Ihr Vertrag also nicht nur nach §§ 313 / 314 BGB gekündigt wurde, sondern auch - nach entsprechender Nachzahlungsaufforderung - wegen ausstehender Regelsparbeiträge, würde es Ihnen nichts nützen, dass die Kündigung nach §§ 313 / 314 BGB (wohl) unwirksam ist.


    Viele Grüße


    BSHKunde

  • Kein Wunder das Die Aachener Dich los werden will. ;)


    Hier passendes aus TEST:
    https://www.test.de/Bausparver…tschrifteinzug-5447527-0/
    https://www.test.de/Kuendigung…ht-Rueckzieher-5364453-0/


    https://www.test.de/Bausparver…nsbonus-zahlen-5282033-0/


    https://www.test.de/Bausparver…nicht-rechtens-5218422-0/


    https://www.test.de/Bausparen-…e-Altvertraege-5151031-0/


    https://www.test.de/Bausparen-…eife-kuendigen-5145297-0/

  • Hallo zusammen,
    Danke für die Antworten und vielen Hinweise. Ich habe ein paar Tage gebraucht um alles zu lesen. Es scheint mir als sollte ich den Klageweg beschreiten.


    Könnt ihr Anwälte empfehlen? Habt ihr selber eure Bausparkasse verklagt?


    Ich habe eine Zeit lang über den Regelsparbeitrag gezahlt, bis die Aachener mit mitgeteilt hat, dass höhere Zahlungen als Regelsparbeitrag nicht möglich sind und dann haben sie per Lastschrift bis zu ihrer Kündigung den Beitrag abgebucht.


    Liebe Grüße,
    Anna

  • Hallo anrime89,


    da kann ich Ihnen leider nicht wirklich helfen. Ich bin bei einer anderen Bausparkasse (Schwäbisch Hall - BSH - , vgl. mein Nickname), die achtet inzwischen auch sehr darauf, die hochverzinsten alten Bausparverträge zu einem Ende zu bringen, indem sie vor einiger Zeit die Zahlung des Regelsparbeitrages "ab sofort" gefordert hat und bei Nichtzahlung vermutlich auch kündigt. Die BSH macht auch vom höchstgerichtlich bestätigten Kündigungsrecht "10 Jahre nach Zuteilung" Gebrauch, scheint ansonsten aber - zumindest bisher - nicht übermäßig aggressiv vorzugehen. Offensichtlich legt die BSH Wert darauf, die Kunden nicht zu massiv zu vergraulen ... Die BSH ist auch eine der wirtschaftlich stärkeren Bausparkassen, die zudem offenkundig weiter im Geschäft bleiben möchte. Insofern hatte ich bisher keinen Grund, darüber nachzudenken, "meine" Bausparkasse zu verklagen.


    Ich kann Ihnen allenfalls empfehlen, über die Anwaltssuche der Bundesrechtsanwaltskammer nach einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu suchen und in die Suchmaske Ihre Postleitzahl einzugeben ...


    Viele Grüße und viel Glück


    BSHKunde