wie wird das Sparbuchvermögen der Kinder auf HartzIV angerechnet?

  • Hallo zusammen,
    ich frage für einen Bekannten.
    Verheiratet, Ehefrau (Hausfrau) und 2 Kinder (14 und 17 Jahre alt).
    Er und seine Frau haben bis auf Riestervertrag mit ca 11.000 EUR angespartem, kein Vermögen. 2 alte autos (er brauchte eins, wegen Arbeit. Sie braucht eins, wegen dem Sohn, damit sie ihn zu Sonderschule fahren kann)
    vor 2 Monaten arbeitslos geworden, wegen Corona, und seitdem normal ALG1.


    Die Kinder haben jeweils Sparbuch von 12.000 (17 jähriger Sohn) und 9000 (14 jährige Tochter).
    die Eltern haben vor allem beim 17 Jährigen so viel für ihn gespart (beide Sparbücher laufen auf den Namen der Kinder) weil er geistig etwas zurückgeblieben ist, und sie sonst nicht wissen, wie für ihn gesorgt wird, wenn sie sterben sollten (sie hoffen natürlich, dass die jüngere Schwester sich um ihren bruder irgendwie kümmert...)


    wenn jetzt also nochmal 10 Monate vergehen, und er immer noch nicht arbeit findet, dann muss er HartzIV beantragen.


    Ich hab schon ergoogled, dass minderjährige Kinder Freibetrag von 3100 EUR haben dürfen.
    d.h., da beide zusammen schon so weit darüber liegen, heißt das, als familie, muss der Vater erstmal das Geld von den Sparbüchern abheben, und soweit verbrauchen, bis es dann runter ist auf jeweils 3100 für die beiden Kinder?
    bevor er hartzIV beantragen und erhalten darf?


    danke vorab!

  • Hallo @neusser2015,


    aus den Fachlichen Hinweisen der BA zu § 12 (zu berücksichtigendes Vermögen), Randziffer 12.12, zweiter Absatz:

    Im Umkehrschluss aus § 9 Absatz 2 Satz 2 bleibt das Einkommen und Vermögen von Kindern bei der Berechnung der Leistungen der Eltern unberücksichtigt. Die dem Haushalt angehörigen Kinder haben mit ihrem Einkommen und Vermögen ausschließlich den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Übersteigende Beträge führen zu einem Ausschluss des Kindes aus der BG aufgrund von fehlender Hilfebedürftigkeit (§ 7 Absatz 3 Nr. 4). Eine Übertragung nicht ausgeschöpfter Vermögensfreibeträge der Eltern auf das Vermögen der Kinder bzw. nicht ausgeschöpfter Freibeträge von Kindern auf das Vermögen der Eltern ist daher nicht möglich.


    Unter dem Strich bedeutet dies, dass die Eltern grundsätzlich unabhängig von den Vermögenswerten ihrer Kinder Leistungen nach dem SGB II erhalten können. Die Bedarfe der Kinder bleiben bei der Berechnung allerdings außer Betracht (zurzeit für die geschilderte Konstellation je Kind 328,- Euro Regelbedarf und ein Viertel der Wohnkosten).


    Der "unredliche" kleine Mann löst die Sparbücher > 6 Monate vor Antragstellung auf und legt die übersteigende Kohle unter die Matratze des jeweiligen Kindes.


    Es gibt auch höhere Freibeträge (zusätzlich 750,- Euro pro Lebensjahr) für bestimmte Produkte, z. B. eine Kapitallebensversicherung mit unwiderruflichem Verwertungsausschluss (siehe Randziffer 12.19), wobei der Abschluss einer KLV für sich genommen nicht sonderlich attraktiv erscheint: https://www.finanztip.de/leben…apitallebensversicherung/. Ich weiß allerdings nicht, inwieweit der Transfer vom Kindessparbuch in eine KLV des Elternteils mit dem Kind als Begünstigten im Einklang mit dem bürgerlichen Recht hinsichtlich der elterlichen Vermögenssorge steht.


    Man hat so ein bisschen die Wahl zwischen Pest, Cholera und Corona...


    Gruß
    Giskard

  • hallo Giskard,


    du hast mir schon sehr geholfen! deine Antwort war zumindest mir beim ersten durchlesen verständlicher, als die Antworten, die ich im gutefrage Forum bekommen habe!
    tausend danke dir!
    (wobei ich glaub jetzt tatsächlich, meine Frage hab ich im letzten Absatz, etwas bescheuert / mißverständlich formuliert, und deswegen waren die Antworten aus dem GuteFrage Forum etwas, LOL, naja, jetzt versteh ich zumindest warum da sowohl oberschwellig als auch unterschwellig mir unterstellt wurde :


    a) ich wäre selbst die Person, für die ich angeblich frage.
    b) das die Frage dazu sein, herauszufinden, wie man das Sozialamt/Arbeitsagentur bescheissen kann!


    lol, dabei ich echt, weder das eine noch das andere wahr.


    der Bekannte wollte es wirklich nur wissen, weil er dachte (iund ich übrigens auch) dass das Geld der Kinder halt auf die ganze Familie angerechnet wird, ab dem Zeitpunkt der HartzIV antragstellung gibt er einfach ehrlich alles an (und nein, er plant nicht, unredlich einfach vorher die Sparbücher aufzulösen.. wäre das sowieso nicht nutzlos? ich dachte zumindest, die Arbeitsagentur darf sowieso rückwirkend dann solche dummen taktiken dann rückgängig machen, bzw dann fiktiv dann annehmen bei der berechnung, dass man immer noch die volle Summe auf den Sparbüchern hat, sie kann ja verlangen, dass man dann offenlegt, bzw die Sparkasse auch fragen...egal).


    und wenn er alles ehrlich angibt, dann ging er auch davon aus, ok, dann leben er und der Rest der Familie erstmal so lange, bis das Geld der Kinder runter auf die jeweils erlaubten 3100 + 750 runtergeschmolzen ist. und ab dann wird dann hartIV ausgezahlt vom Amt.


    bzw, dass sind eh alles fiktionale überlegungen, er ist verdammtnochmal noch keine 50 Jahre alt, und will arbeiten, und er ist erst 2 monate in ALG 1. und die Frau kann, wenn der behinderte Sohn auch mal endlich wieder in die Sonderschule kann, dann putzen gehen oder so, die frau ist auch noch jung.
    beide beten ja drum, dass corona bald schluss ist, und er meinetwegen über Zeitarbeit oder wasauchimmer, dann wieder (und sei es zum mindestlohn) dann wieder arbeit findet. echt jetzt, wer will hartIV?!?


    sorry, lol, dass ich dich jetzt so zugetextet habe.
    ich glaub ich bin noch sauer wegen dem anderen forum, da stellt man ne ehrliche Frage (ok, etwas blöd von mir formuliert) und dann wird einem unterstellt, man will sozialbetrug oder so, begehen..

  • PS: er will auch keine Sachen wie kapitallebensvesicherung oder ähnliches abschließen. Versteht er alles nicht, und ihm gehts auch nicht drum, das geld irgendwie zu retten.


    insofern, danke dir nochmals, und nein, es ist keine wahl zwischen pest und cholera.
    er (wie auch viele andere) sind nur sauer auf corona.


    ich schreib ihm das mal gleich in einfacheren Worten, was du oben erklärt hast. das die bedarfe von ihm und seiner frau dann , wenn es tatsächlich in 10 Monaten soweit käme, dann unabhängig von dem Vermögen der Kinder berechnet werden.
    und die Kinder erstmal von derem vermögen, also weil die sparbücher auf deren Namen auch laufen, erstmal selbst leben und aufbrauchen müssen.