Gerade ist mir in einem Bedingungswerk folgender Passus aufgefallen:
"Der Beitrag erhöht sich jährlich um 5 %, ohne dass sich die Versicherungssummen ändern."
Diese Regelung tritt in Kraft, sobald der Versicherungsnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat, und erst mit Ablauf des 75. Lebensjahrs endet diese jährliche Erhöhung.
Das finde ich ganz schön happig, nach 20 Jahren ist somit der Beitrag mehr als doppelt so hoch wie am Anfang. Ist das "üblich"?