Ehegattensplitting im BMF-Rechner

  • Hallo @RalphM, willkommen in der Community.


    Ich bin mir nicht sicher aufgrund der Frage, vermute aber ein Missverständnis.


    Mit dem Einkommenssteuerrechner könnte man die Jahressteuer für jeden einzelnen (über Punkt alleinstehend) und für beide zusammen (über Punkt verheiratet) rechnen. Die Differenz ist der Steuervorteil, der am Schluss bei der Einkommensteuererklärung rauskommt.


    Weiter oben auf der Seite ist der Lohnsteuerrechner. Da kann man ausrechnen was je nach Steuerklassenwahl vom Arbeitgeber ausgezahlt wird. Dazu Faustregel wenn ein Partner deutlich mehr verdient für diesen III und den anderen V, ansonsten IV/IV, was aber gegenüber nicht verheiratet nicht viel ausmacht. Relevant für den Splittingvorteil ist aber die gemeinsame Jahresbetrachtung.


    Ich hoffe ich konnte verständlich und auf die Frage passend antworten, ansonsten gerne weiter fragen.

  • @RalphM


    ist dir klar, wie Ehegattensplitting funktioniert? Das gemeinsame Einkommen der Eheleute wird summiert und darauf der Steuersatz angewendet, der für die Häfte gelten würde. Beispiel. Du verdienst 50.000, darauf würden 40% Steuern gezahlt. Deine Frau verdient 20.000, darauf würden 20% Steuern gezahlt. Jetzt wird geschaut, wieviel Steuern auf die Hälfte von 70.000, also 35.000 gezahlt werden müssten. Sagen wir 30%.
    --> Natürlich ist es besser 30% auf 70.000 Euro zu zahlen, also 40% auf 50.000 und 20% auf 20.000. Der Effekt wird maximiert, je mehr der Besserverdiener und je weniger der Geringverdiener verdient.


    Ist dir klar, wie das mit der Steuerklassenwahl funktioniert? Wenn du eine Steuererklärung machst, ist es egal, ob du Steuerklasse 3/5 oder 4/4 wählst. Die Steuerklassenwahl führt nur unterjährig zu einer geringeren Steuerzahlung. Die Steuererklärung führt dazu, dass du im Endeffekt immer gleich viel Steuern zahlst. Wenn Eure Einkommen weit auseinanderliegen, hast du mit 3/5 unterjährig weniger Steuern zu zahlen, bekommst aber mit der Steuererklärung wenig zurück. Hättest du in diesem Fall 4/4 gewählt, hättest du eine hohe Rückzahlung. Wenn die Einkommen zu nah beieinanderliegen (weniger als 60:40) kann es sein, dass du eine Nachzahlung leisten musst. Wenn sich die Einkommen also stark ändern (Kind, Jobwechsel, Teilzeit, Vollzeit) ist es sinnvoll mit 4:4 zu gehen, denn das vermeidet in jedem Fall eine Nachzahlung.

  • @Kater.Ka
    Danke für den Tipp. Wäre echt einfacher zu durchblicken, wenn da auch "verheiratet" / "alleinstehend" stehen würde.
    In meinem Fall (Zukünftige krankgeschrieben, später Weiterbildung also Arbeitslosengeld) bringt der Rechner aber auch nichts, da keine Einkünfte mit Progressionsvorbehalt eingegeben werden können - da gibt es im Web viele einfachere Rechner, die aber genau dies berücksichtigen. Von daher finde ich die Verlinkung des BMF-Rechners auf der Seite nicht ganz glücklich.


    @chris2702
    Auch dir danke! Ich hatte das so vermutet, war mir aber nicht ganz sicher, da deine Aussage "Die Steuerklassenwahl führt nur unterjährig zu einer geringeren Steuerzahlung. Die Steuererklärung führt dazu, dass du im Endeffekt immer gleich viel Steuern zahlst." so explizit nirgends steht.
    Von daher: Danke für die Bestätigung.