Hallo,
habe nun von meinem Arbeitgeber die Bestätigung der ersten Tätigkeitsstätte bekommen. Da ich nicht dort (Sitz der Niederlassung meiner Firma), sondern in einem anderen Ort arbeite, kann ich nun für die Hin- UND Rückfahrt die Fahrtkosten beim Finanzamt geltend machen.
Meine Frage dazu:
Ich muss/kann diese Kilometer nun als Reisekosten anmelden, muss ich dazu ein Beiblatt erstellen oder wo muss dies in der Steuererklärung eingetragen werden?