Erste Tätigkeitsstätte

  • Hallo,


    habe nun von meinem Arbeitgeber die Bestätigung der ersten Tätigkeitsstätte bekommen. Da ich nicht dort (Sitz der Niederlassung meiner Firma), sondern in einem anderen Ort arbeite, kann ich nun für die Hin- UND Rückfahrt die Fahrtkosten beim Finanzamt geltend machen.


    Meine Frage dazu:
    Ich muss/kann diese Kilometer nun als Reisekosten anmelden, muss ich dazu ein Beiblatt erstellen oder wo muss dies in der Steuererklärung eingetragen werden?

  • Hallo,


    danke für die beiden Links, leider helfen mir diese nicht weiter. Würde nur gerne wissen, wo ich die Reisekosten in der Steuererklärung eintragen muss, so wie bisher (nur eben die doppelten Kilometer zählen) oder ich ich jeden Tag, den ich zur Arbeit fahre, mit einem Datum versehen und auf einem Beiblatt erfassen?

  • Wir haben gerade mal darüber diskutiert ;)


    Wir meinen, dass man die Fahrtkosten alle in einem Posten zusammenfassen kann. Die Einzelnachweise macht man dann auf dem Beiblatt. Das Finanzamt liebt Detailtreue ^^

  • Als Reisekosten eintragen, nicht unter Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte. Dort werden nur die
    Fahrten mit der einfachen Km-Pauschale eingetragen. Die Fahrten zu weiteren Arbeitsstätten zählen
    jetzt zu den Reisekosten.

  • Deine Schilderung ist nicht ganz eindeutig.


    Fährst du täglich zu deiner normalen Arbeitsstätte und von da aus weiter zu einem anderen Arbeitsplatz, oder fährst du von zuhause direkt zu diesem neuen Arbeitsplatz?


    Ersteres wäre eine Dienstreise, die dir primär der Arbeitgeber als Reisekosten erstatten sollte, das war früher so wenigstens gängige Praxis (Reisekostenabrechnungsformular deiner Firma)
    Wenn du aber diese Kosten selbst trägst, kannst du die wohl beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben.
    Über das genaue Prozedere könnte dir auch dein Wohnsitzfinanzamt telefonisch Auskunft geben, dann weißt du das Formular, und wie die Liste zu führen ist und ob du vom Arbeitgeber evtl. auch Bestätigungen über die Tage benötigst.


    Zweiteres wäre meiner Ansicht nach der normale Arbeitsweg; wahrscheinlich käme es hier darauf an, welche Zeit du an diesem Ort verbringst. Sonst könnten ja viele Mitarbeiter alle Fahrtkosten als Reisekosten beim Finanzamt abrechnen, indem sie einfach sich vom Arbeitgeber bestätigen lassen, daß sie grundsätzlich in einem anderen Werk angestellt sind.