Versteuerung von Lebensversicherung (Kündigung von Standard Life Freelax)

  • Hallo an alle,


    ich bin neu in der Community und habe folgende Frage:


    Ich habe eine LV bei Standard Life (Freelax), seit 2007. Letztes Jahr habe ich sie von der Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lassen (angesichts des Brexits und der Optionen 'Beitragsfrei stellen/Kündigen/Verkaufen'. Sie haben mir eine Verzinsung von 3,8 % zum damaligen Stand (Rückkaufswert nach 12 Jahren) errechnet. Diese würde bis zum regulären Ablauf in 9 Jahren nicht wesentlich steigen, falls es bei der prognostizierten Auszahlung (garantierte Kapitalauszahlung) bleibt.


    Dies nur als Vorabinfo für alle, die an einen mühsamen Widerrufsprozess denken. Ich möchte diesen Weg jedenfalls nicht gehen. Vielleicht sind Eure Erträge doch höher als Ihr denkt? Man kann das wohl auch selbst unter www.zinsen-berechnen.de/renditerechner berechnen.


    Da ich mir das Geld nun doch holen möchte, um es anderswo zu investieren, wollte ich aber vorab noch das Thema 'Versteuerung' klären. Dazu hatten die Experten nichts gesagt, aber dazu findet man Infos hier/bei Finanztip.


    Quintessenz: Verträge ab 2005 müssen versteuert werden. Auf den Gewinn müssen nur 50 % Einkommenssteuer gezahlt werden, wenn die Bedingungen a) 12 Jahre Laufzeit und b) Auszahlung bei einem Lebensalter von 60 Jahren oder mehr erfüllt werden. Während ich a) erfülle, fehlen mir für b) etwa 1,5 Jahre.


    Was bedeutet das für eine Kündigung in diesem Jahr? Wird der Ertrag demnach VOLL versteuert ODER bedeutet das die Zahlung von Abgeltungssteuer auf den vollen Gewinn? Zu Letzterem habe ich mich noch nicht belesen. Weiß jemand die Antwort?


    Herzlichen Dank im voraus!

  • Also entweder erfüllst Du die von Dir genannten Voraussetzungen, dann musst Du nur die Hälfte der Differenz zwischen Einzahlungen und dem Auszahlbetrag (also der Erträge) versteuern, allerdings tariflich (§ 32d Abs. 2 Nr. 2 EStG) oder Du erfüllst sie nicht, dann musst die gesamten Erträge (also quasi die in der Auszahlung enthaltenen Zinsen) versteuern, aber dafür nur mit dem Abgeltungssteuersatz.
    Daher ist der Unterschied je nach persönlichem Steuersatz im Jahr der Auszahlung oft gar nicht so gewaltig...

  • @'magicadiam
    bin ebenfalls SL-Betroffene(Vertrag von vor 2005, Freelax aufgeschobene): ich habe einen lokalen Anwalt hinzugezogen(vorher ebenfalls bei hilfreicher telefonischer Beratung Vz-Hamburg/Ombudsmann/Beschwerdebrief bei der Bafin und natürlich bei der SL). SL hat zwar meinem Anwalt zugestimmt (Widerruf, 5%,), Coronabedingt bisher große Verzögerung und in etwa 2 Wochen soll endlich Geldbewegung in Gang kommen. Sowie ich es verstehe, bekommt der Anwalt überschaubaren Betrag, ihn Hinzuziehen ist kein Verlustgeschäft für mich(Gebührentabelle im Internet suchen).
    Ihnen würde ich Kündigung auf keinen Fall empfehlen und das erste Gespräch beim Anwalt ist kostenlos.

  • Hallo, seit Einschalten des Anwalts hat Standard Life nach 7 Monaten Großteil des Widerrufbetrages gezahlt. Rückkaufswert war um 10 TE geringer, Anwaltskosten um 1665 EUR,

    also es hat sich gelohnt. Vorher hatte ich mich an BAFIN und Ombudsmann gewandt.

    Corona-Bedingt war auch ich zu geduldig, ab August haben mein Anwalt und ich bei SL einigermale gemeldet.

    Ich schrieb "Großteil", weil uns ursprünglichen Vereinsmitgleidern, Aktien geschenkt wurden, Wert knapp 470 EUR, dies wurde abgezogen, jedoch mein Anwalt meint, zuerst der größere Betrag dann meldet er sich dort.

    Der Vertrag war von Jahr 2002 und mal schauen, was das Finanzamt und meine Krankenversicherung "sagen".