BUZ aus bAV trennen?

  • Hallo zusammen,


    meine Frau hat über Ihren Arbeitgeber eine Direktversicherung bei der Ergo mit einer BUZ.
    Die "frisst" natürlich ein ganzes Stück vom Beitrag. Auch wäre es natürlich sinnvoller, sparen und Risikoteil zu trennen.


    Ist es möglich, die BUZ abzutrennen und als eigenen Vertrag weiterzuführen?
    Hat jemand von euch Erfahrungen mit so etwas gemacht?



    Danke und Gruß

  • Hallo.


    Bei der bAV ist der AG Herr des Verfahrens und bestimmt das Produkt.
    Inwieweit der dem Wunsch nach einem neuen Vertrag positiv gegenübersteht vermag ich aus der Ferne nicht zu beurteilen.
    Wie alt ist der Vertrag denn? Ggf. ist der alte Vertrag trotz Nebenbedingung BUV dennoch lukrativer als ein neuer Vertrag (Garantiezins?).


    Insgesamt glaube ich nicht, dass der Plan so umsetzbar ist. :(

  • Der Vertrag ist vor 10 Jahren geschlossen worden.
    Seitens AG ist man da wirklich sehr flexibel.
    Könnte man auch nur den Sparanteil abtrennen?

  • Hm, den Vertrag als bAV zu beenden, einen neuen Vertrag als bAV abzuschließen und den alten Vertrag privat weiterzuführen, wird nicht die Schwierigkeit sein, sofern der AG das Spiel mitmacht.


    Den Plan, den bestehenden Vertrag abzuwandeln, sehe ich deutlich kritischer. Ohne fachkundige Beratung wird das nicht umzusetzen sein.

  • Die BU Absicherung über betriebliche Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung) kann wg. einer vereinfachten Gesundheitsprüfung Vorteile haben, sofern fast die ganze Belegschaft einen Vertrag abschließt. Teils ist damit auch ein moderater Beitragsrabatt von wenigen Prozent verbunden. Die Nachteile wiegen jedoch i.d.R. schwerer:

    • Der Arbeitgeber wählt den BAV Anbieter aus, d.h. nicht unbedingt die besten BU Bedingungen (wie hier die Ergo, siehe unsere Seite "BesteBerufsunfähigkeitsversicherung: Skoda, VW, Mercedes?").
    • Ein Gruppenvertrag mit einheitlichen Durchschnittsbeiträgen ist von Vorteil für ältere, körperlich tätige Arbeitnehmer in schlechteren Berufsgruppen. Akademiker, besonders jüngere, in der besten und günstigsten Berufsgruppe zahlen dort jedoch i.d.R. mehr als nötig.
    • Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der im Leistungsfall die Ansprüche des Arbeitnehmers durchsetzen muss, z.B. auf Beitragsbefreiung und BU-Rente. Und das, nachdem er dem berufsunfähigen Arbeitnehmer vermutlich schon nach Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung krankheitsbedingt gekündigt hat!
    • Von einer später ausgezahlten betrieblichen Berufsunfähigkeitsrente werden die vollen Sozialversicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen und sie ist voll zu versteuern (siehe „Muss ich für meine Berufsunfähigkeitsrente Steuern zahlen?" auf unserer Website)!
    • Bei einem Arbeitgeberwechsel kann das Guthaben einer Direktversicherung zwar i.d.R. auf einen neuen Anbieter übertragen werden, das gilt jedoch nicht für die BU! Hier ist dann ggf. ein neuer BU-Vertrag mit neuer Gesundheitsprüfung und höherem Eintrittsalter erforderlich.
    • Ein gewisses Risiko, dass Gesundheitsdaten unerwünscht an den Arbeitgeber gelangen.
    • Und für den Arbeitgeber das Risiko, ggf. für die BU einstehen zu müssen, wenn die Versicherung nicht zahlen sollte.

    Zur Kombination BU und BAV siehe auch den hier verlinkten Artikel der FAZ vom 10.5.2012.


    Das Abtrennen der BUZ und deren private Fortführung kann je nach Anbieter möglich sein - dazu sollten Sie mal bei der Ergo nachfragen @sebalang. Mit einem Neuabschluss wäre ich hier zurückhaltend wegen der Hüftdysplasie. Das gibt ziemlich sicher einen Leistungsausschluss. Und nach 10 Jahren Vertragslaufzeit sind neue Verträge aufgrund des höheren Eintrittsalters vermutlich teurer, auch wenn man einen Anbieter mit besserem Preis-/Leistungsverhältnis wählt.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Hallo Herr sebalang,


    Der Arbeitgeber haftet immer für die erteilten Leistungen.
    Grundsätzlich ist die BUZ über die bAV die kostengünstigste Risikoabsicherung, um dieses biometrische Risiko der Berufsunfähigkeitsrente (BUR) abzusichern. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, sofern ein Rahmenvertrag besteht, dass eine vereinfachte Risikoprüfung bzw. durch eine Dienstobligenheitserklärung (Erklärung des Arbeitgebers, dass man beruflich aktiv ist) eine Annahme erfolgt, die man über die normale Risikovorprüfung über den privaten Bereich nicht erhalten würde.
    Weitere Vorteile der BUZ über bAV:

    • Sollte deine Ehefrau aufgrund einer längeren Erkrankung (über 6 Wochen) nicht mehr die Beiträge der bAV entrichten, würde grundsätzlich die arbeitsrechtlich erteilte BUR bestehen, obwohl der Arbeitgeber den Versicherungsvertrag beitragsfrei gestellt hat. Der kostenfreie Versicherungsschutz zur BUZ, obwohl vom Arbeitnehmer nichts bezahlt wurde.
    • Aus diesem Grund sollte man immer, auch wenn es sich nicht um einen Top BUR handelt, diesen Vorteil für sich nutzen.
  • Hier darf ich den @bAVProfis einmal kurz, aber nicht minder deutlich widersprechen!

    • Eine BUZ über die BAV ist nicht immer die kostengünstigste Absicherung! Aufgrund der üblichen Nivellierung der Prämie über die Belegschaft mag das für die ältere Putzfrau mit Vorerkrankungen so sein, für einen jüngeren gesunden Manager mit akademischem Abschluss eher selten!
    • Man sollte diesen Vorteil schon gar nicht "immer" für sich nutzen, wenn es sich nicht um eine Top Berufsunfähigkeitsversicherung handelt! Schlechtere Bedingungen heißt deutlich reduzierte Leistungswahrscheinlichkeit im Leistungsfall. Da gibt's dann eben Schlupflöcher und weiche Formulierungen in den Bedingungen, bei vorsätzlichen Vergehen im Straßenverkehr wird nicht geleistet etc.. Da kann der Beitrag zur BU vermeintlich noch so viel billiger gewesen sein. Wenn sie dann im Leistungsfall nicht zahlt, hat das wenig genutzt!
    • Natürlich ist es auf den ersten Blick sexy, wenn man den Beitrag zu einer BU von der Steuer absetzen kann und dafür keine Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Bitte aber nicht vergessen, dass die BU Rente dann im Leistungsfall auch zu versteuern ist! Bei einer BU über die BAV müssen davon auch noch die vollen Sozialversicherungsbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung i.H.v. aktuell max. 15,5% plus 2,3% bezahlt werden! Daher müssen bei einer BAV-BU je nach Höhe der BU Rente ungefähr 35-50% mehr BU Rente versichert werden, was den Beitrag wieder deutlich teurer macht. Einfach mal googeln nach "Berufsunfähigkeitsrente Steuer", da findet man einen ganz informativen Artikel zu dem Thema. :)

    Solche Statements halte ich für ziemlich gefährlich, wenn sich jemand auf eine solche pauschale Aussage verlässt und sich dann eine weder günstige, noch leistungsstarke, noch im Leistungsfall nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen wirklich ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung zulegt!


    Bitte also immer im Einzelfall alle Aspekte durchdenken und individuell abwägen, am besten mit fachkundiger Beratung. Das Thema BU ist deutlich zu komplex, um es mal eben mit angelesenem Forumswissen selbst zu lösen!

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