Architekten und Riester

  • Hallo Finanztip-Community,


    trotz meiner Bemühung der Suchfunktion habe ich nicht ganz die Antwort auf unsere Reiter-Vorsorge Situation gefunden und habe deswegen ein neues Thema eröffnet. (Falls bereits besprochen, bitte einfach den Link posten, vielen Dank)


    Gemeinsamkeiten
    Ehe seit Juni 2018
    Gemeinsam veranlagt
    Juli 2020 Geburt unseres ersten Kindes


    Mann:
    Angestellter und pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung -> unmittelbar Vörderberechtigt
    Besitz aktiven Riester Vertrag der auch bespart wird


    Frau:
    Angestellte Architektin aber Pflichtmitglieder in einem berufsständischen Versorgungswerk der Architekten -> nicht Vörderberechtigt
    Vollzeit angestellt bis zur Elternzeit/Mutterschutz
    Elternzeit für mindestens 1 Jahr
    Bezug von Elterngeld für 12 Monate


    Meine Annahme:
    Seit der Hochzeit ist die Frau mittelbar Föderberechtigt, kann also einen Riestervertrag abschließen


    Meine Fragen
    1. Wie hoch muss für die Frau der Riester Beitrag sein um alle Zulagen zu erhalten?
    a) Variabel, 4% vom Vorjahreseinkommen
    b) Fest, 60€ Grundbeitrag auch nach der Elternzeit bei wiederaufnahm einer Teil- oder Vollzeitstelle?
    c) Was ganz anderes


    2. Ist der Riestervertrag der Frau auch noch gültig wenn der Mann seinen in der Zukunft stilllegen würde?


    Ich hoffe ich habe alle relevanten Informationen für die beantwortung der Fragen bereitgestellt.
    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.


    Kleine Sparer

  • Hallo @Kleine_Sparer, willkommen in der Community!


    Überblick gibt's hier:
    https://www.finanztip.de/riester/riester-foerderung/


    D.h. nach meinem Verständnis:
    1. Wie hoch muss für die Frau der Riester Beitrag sein um alle Zulagen zu erhalten?
    --> 60 € pro Jahr, solange sie nicht selbst in die Rentenkasse einzahlt. 4% vom Vorjahreseinkommen, sobald sie wieder arbeitet.


    2. Ist der Riestervertrag der Frau auch noch gültig wenn der Mann seinen in der Zukunft stilllegen würde?
    --> Mittelbar zulagenberechtigt kann sie nur sein, wenn Du unmittelbar berechtigt bist. Ohne Deinen Vertrag klappt es also nicht.

  • Hallo.


    Als Ergänzung: Wenn die mittelbare Förderberechtigung nicht mehr greift, müsste man versuchen unmittelbare Förderberechtigung zu begründen.
    1 Tag Rentenversicherungspflicht (z. B. durch Minijob) pro Jahr reicht dafür aus.


    Das Kind wird im Juli 2020 geboren, somit besteht unmittelbare Zulagenberechtigung für die Jahre 2020 bis 2023 durch die Kindererziehungszeiten. Ab 2024 müsste man sich Gedanken machen.

  • Vielen Dank für eure Hilfe.


    Kurzer Hinweis zu meiner Frau:
    Als Architektin zahlt sie keine Beiträge zur DRV sondern nur in das Vorsorgewerk der Architektenkammer und bekommt auch keine Anrechnungspunkte/zeiten für die Erziehung der Kinder



    Ich habe mir unter anderem den Link zur Finanztip Seite nochmal genauer durchgelesen, da steht:



    Zahlt nur ein Ehepartner in die Rentenversicherung ein, ist der andere trotzdem mittelbar förderberechtigt. Um die Grundzulage zu erhalten, muss der zweite Ehepartner lediglich den Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr in einen eigenen Riester-Vertrag einzahlen.


    Das verstehe ich dann aber so:
    Seit unserer Hochzeit darf meine Frau einen Riestervertrag abschließen und muss nur einen Sockelbetrag von 60€ einzahlen, egal ob Sie in Elternzeit ist oder als angestellte Architektin arbeitet.
    Da sie weder in der Elternzeit noch in der Zeit als Angestellte in die Deutsche Rentenversicherung einzahlt

  • Du hast Recht, Kindererziehungszeiten können angerechnet werden (Vorraussetzung 60 geleisteten Beitragsmonaten in die DRV)


    Hab es auch nochmal auf der Seite deom Vorsorgewerk dirket gefunden:


    Auf Antrag kann eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen. Dies gilt nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch, wenn ein gültiger Befreiungsbescheid zugunsten des Versorgungswerks vorliegt


    Sprich:
    Wärend der Kindererziehungszeiten besteht unmittelbare Zulagenberechtigung
    Und danach muss Sie auch nur den Sockelbeitrag zahlen auch wenn sie wieder vollzeit arbeiten würde?

  • Ja, die 60 Euro im Jahr reichen aus.


    Für 60 Euro Eigenbeitrag, 175 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage zu bekommen, klingt doch annehmbar, oder?


    Durch die Kindererziehungszeiten hätte man auch schon 36 der notwendigen 60 Kalendermonate für einen Rentenanspruch zusammen.


    Wenn man dann noch für 24 Kalendermonate freiwillige Beiträge zahlt, hat man einen Rentenanspruch von knapp 110 Euro (100 Euro für die Kindererziehungszeiten und 10 Euro für die freiwilligen Beiträge).
    Da einen die zwei Jahre an freiwilligen Beiträgen knapp 2000 Euro kosten, ist das doch gar nicht mal so schlecht in Sachen Kosten und Nutzen.

  • Dieses pauschale Abtun von gesetzlicher Rentenversicherung oder der Riester-Rente läuft natürlich ins Leere. Es gibt Punkte, an denen es sich lohnt. Das ist insbesondere bei der Sondersituation innerhalb der Riester-Rente so. An der Stelle kann der Vertrag wirklich richtig schlecht sein und trotzdem sollte man die Förderung mitnehmen. In anderen Fällen, wenn die Förderung nicht so deutlich ist, lohnt es sich eben nicht, selbst wenn der Vertrag zu den Besseren gehört.