Verbraucher V kauft im Ende Febr. 2020 beim Möbelhaus M eine Küche für EUR 10.000,-. Der MWSt-Satz über 19 % ist im Preis beinhaltet. Dies bedeutet, die Küche kostet gerundet EUR 8404,- plus 1596,- MWSt.
V zahlt die Hälfte des Preise beim Abschluss des Kaufvertrages an M, also: 4202,- Preise plus 798,- MWSt. Dies ist so zwischen V und M vereinbart.
Die Küche soll am 10. Juli geliefert werden. Die zweite Rate wird bei Lieferung fällig. - Wie jetzt vom Gesetzgeber beschlossen werden soll, beträgt der neue MWSt-Steuersatz ab 01.07.2020 nur noch 16 %.
Wie berechnet sich die MWSt für die zweite Rate? - 4202,- + 16 % ??? - Ist dies so richtig? Und kann die Anzahlung auch noch mit dem günstigeren Steuersatz nachträglich berechnet werden?
Wäre für Antworten dankbar!