Kuendigung Lebensversicherung Ueberpruefung Rueckkaufwert

  • Ich habe meine Kapital LV gekuendigt.


    Ich habe in dem 10 Jahren Laufzeit insgesamt ueber meine Beitraege 21303,60 Euro eingezahlt.
    Der Rueckkaufwert laut Police lag bei 12824 Euro ( 60.19 % ) !!!
    Ausgezahlt wurden nun inkl. Schlussueberschussanteilen (1329Euro), Bewertungsreserve (116 Euro) insgesamt 13649,59 Euro.
    Dazu teilt man mir mit, dass insgesamt Kapitalertraege von 2460,98 Euro angefallen sind, fuer die ich noch Steuern von 649,09 Euro abgezogen bekam.
    Fuer mich bedeutet das, dass ich insgesamt 23764,58 in der Versicherung hatte inkl. Ertraegen und nunmehr 13649,59 Euro ausgezahlt bekomme.


    Ich war mir bewusst, dass die vorzeitige Kuendigung mit Verlusten verbunden ist, da ja Provision etc. mit der Versicherung verbunden waren, aber das sind nunmehr 10114,99 Euro Verlust (42.56 % ). Da frag ich mich doch ernsthaft wie sich dieser Verlust zusammensetzt und begruendet.
    Das grenzt fuer mich einfach ausgedrueckt schon fast an Raub.


    Gibt es eine unabhaengige Stelle, bei der ich die Abrechnung meiner LV ueberpruefen lassen kann ?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    vorab muss ich Ihnen sagen, dass die genannten Werte nach meiner Erfahrung im Bereich des Realistischen liegen. Das ist das Problem dieser Art Verträge. Und Millionen werden so wie Ihrer jedes Jahr vorzeitig gekündigt.
    Daher sehe ich nur geringe Erfolgsaussichten.
    Sie können sich an den Bund der Versicherten, den Versicherungsombudsmann oder einen Versicherungsberater wenden.
    Übrigens fällt bei einer Kündigung nach 12 Jahren keine Kapitalertragssteuer mehr an (bei Verträgen vor 2004). Ausserdem sollte immer vor Kündigung auch ein Verkauf geprüft werden.


    Beste Grüße


    Saidi

  • Hat jemand einen Tip oder Ahnung wie ich die von dem LV Unternehmen in Abzug gebrachte Kapitalertragssteuer mit meiner Einkommenssteuererklaerung geltend mache ?
    Wie bereits in meinem Post dargestellt, sind von den ueber 21000 Euro eingezahlten Beitraegen am Ende 13650 Euro ausgezahlt wurde und dazu noch 650 Euro Steuern auf "angebliche Kapitalertraege" von 2460 Euro abgefuehrt wurden.
    Da dies fuer mich ja nun keinen wie auch immer gearteten Gewinn/Ertrag darstellt, gibt es eine Moeglichkeit diese 650 Euro vom Staat wieder zuholen ?

  • @jbe


    Da Dir von der LV-Gesellschaft Kapitalerträge gutgeschrieben worden sind, hat die Versicherung die Kapitalertragssteuer (KESt) einbehalten. Das ist (leider) zutreffend.


    Mit Deiner einkommensteuerlichen Situation hat das erst einmal nichts zu tun. Die KESt läuft da völlig getrennt.
    Du kannst auch keinen "Verlust" geltend machen, obwohl Dir dies verständlicherweise im Hinblick auf das Endergebnis so vorkommt.


    Steuerlich ist es allerdings so, dass sich dieser Verlust in Deinem "Privatvermögen" ereignet hat. Und das ist steuerlich neutral. Vergleiche es mit dem Kauf eines privat genutzten Autos: wenn Du den Wagen nach einigen Jahren gebraucht verkaufst, dann kannst Du steuerlich auch keinen Verlust geltend machen, obwohl Du erheblich weniger für das Auto bekommst, als Du ursprünglich bezahlt hast. (Bei betrieblich genutzten Fahrzeugen gelten andere Grundsätze!).


    Ein kleiner Trost bleibt Dir: für die KESt gibt es einen persönlichen Freibetrag (=Sparerfreibetrag) von 801,00 € pro Person.
    Wenn Du verheiratet bist und mit Deiner Ehefrau zusammen veranlagt wirst, gilt der doppelte Betrag.


    Solltest Du diesen Freibetrag noch nicht bereits durch andere Kapitalerträge (z.B. Zinsen oder Dividenden) verbraucht haben, dann kannst Du bei Deiner Einkommensteuererklärung die abgezogene Steuer zurückverlangen.


    Du brauchst dazu von der Lebensversicherung eine Steuerbescheinigung, aus der hervorgeht wie hoch Deine Kapitalerträge waren und wie viel Steuer einbehalten wurde. Das gibst Du dann in der Anlage KAP zu Deiner Einkommensteuererklärung des betreffenden Jahres an. Dann werden wenigstens die Freibeträge (801 bzw. 1602) berücksichtigt. Bei der Höhe Deiner Erträge ist dies leider nur ein schwacher Trost.

  • Danke fuer die Info.
    Hatte irgendwie im Hinterkopf, dass es eine Moeglichkeit geben muss zumindestens die abgefuehrten Betraege zurueck zu bekommen. Jetzt weiss ich wie. Vielen Dank.