Privathaftpflicht und Bauherrenhaftpflicht

  • Hallo liebe Finanztip-Community,


    kurze Frage zum Thema Haftpflicht- und Bauherrenhaftpflichtversicherung.


    Ist die Baustelle in einem erworbenen aber noch nicht bezogenen Einfamilienhaus mit in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt (wenn die Bausummen entsprechend im Vertrag z.B. bis 100 T€ mit abgedeckt sind), obwohl der Versicherungsort noch die bestehend Mietwohnung ist?


    Über eine kurze generelle EInschätzung freue ich mich.
    Aus den Vertragskonditionen der Versichungsgesellschaften gehen solche Konstellationen (Übergangsphasen) nicht hervor.


    Danke und viele Grüße,
    ysop

  • Hallo,


    Kurzantwort ja.


    Etwas ausführlichere Erläuterungen an Hand der Musterbedingungen des GDV:


    Privathaftpflicht und Bauherrenhaftpflicht


    Ihr konkreter Versicherungsvertrag kann abweichende Regelungen enthalten.


    "A1-1 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson und…


    A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber


    a) einer oder mehrerer im Inland gelegener Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung,….


    b) eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses,


    A1-6.3.2Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die in A1-6.3.1 genannten Risiken auch auf die gesetzliche Haftpflicht

    c) als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten,Umbauten,Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von EUR ... je Bauvorhaben"


    Zusammenfassung: Wenn die in Ihrem Versicherungsvertrag genannte Bausumme ausreichend ist, besteht für Ihr noch im Bau befindliches Haus Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung, egal wo aktuell Ihr Wohnsitz ist. Der Versicherungsschutz besteht auch nach Fertigstellung weiter, egal ob sie darin wohnen oder es z.B. vermieten.


    Ggf. verwechseln Sie die Frage nach dem Versicherungsort mit den Sachversicherungen. So etwas gibt es in anderen Versicherungszweigen, eben auch der Haftpflichtversicherung, nicht. Hier gibt es nur die ladungsfähige Anschrift des Versicherungsnehmers.


    Gruß Pumphut