Hallo zusammen,
habe übe schon die Suche bemüht, doch leider nichts passendes gefunden ...
Ich habe aber heute ein Antwortschreiben der Postbank erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass meine "Bitte" auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr geprüft wird. Ich bitte nicht, ich fordere die auf ....
Ich sollte mich allerdings gedulden es wäre viel los ....
Des Weiteremn enthält der Brief folgenden Satz;
"Wir verzichten zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung - vorausgesetzt, Ihr Anspruch auf Erstattung war bei Eingang des Briefes noch nicht verjährt!"
Allerdings ist dieser Brief nicht unterschrieben ... sondern enthält den Satz, dass er maschinell erstellt wurde und somit ohne Unterschrift gültig ist
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass solche Briefe keine Rechtskraft haben.
Wie ist Eure Meinung dazu? Kennt jemand einen Paragraphen hierzu?
Danke im Voraus für die Antworten