Rechtsgültigkeit maschinell erstellter Schreiben

  • Hallo zusammen,


    habe übe schon die Suche bemüht, doch leider nichts passendes gefunden ...


    Ich habe aber heute ein Antwortschreiben der Postbank erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass meine "Bitte" auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr geprüft wird. Ich bitte nicht, ich fordere die auf ....
    Ich sollte mich allerdings gedulden es wäre viel los ....


    Des Weiteremn enthält der Brief folgenden Satz;
    "Wir verzichten zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung - vorausgesetzt, Ihr Anspruch auf Erstattung war bei Eingang des Briefes noch nicht verjährt!"


    Allerdings ist dieser Brief nicht unterschrieben ... sondern enthält den Satz, dass er maschinell erstellt wurde und somit ohne Unterschrift gültig ist


    Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass solche Briefe keine Rechtskraft haben.
    Wie ist Eure Meinung dazu? Kennt jemand einen Paragraphen hierzu?


    Danke im Voraus für die Antworten

  • Hallo Chriso,


    ich kann nur wiedergeben, was unsere Rechtsexpertin dazu gesagt hat: Sie meinte, solange die Formulierung so ist wie hier angegeben und solange eine Zahlung bestätigt wird, ist es ok.


    Ich würde mir daher eher um die Bestätigung der Zahlung Sorgen machen... ohne verbindliche Zusage keine Kohle...


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo Franziska,


    vielen Dank für Ihre Antwort ...
    Den Teil habe ich nicht geschrieben aber im Brief steht es wie folgt ...


    ... "Bei positivem Ergebnis werden wir Ihnen den Betrag selbstverständlich erstatten"


    Meinen Sie das mit Bestätigung der Zahlung?

  • Das hört sich jetzt aber nicht 100% definitiv an, oder? Schauen Sie sich hier mal um - andere Leser haben teilweise von ihren Schreiben berichtet. Dort stehen auch die gängigen Formulierungen für die Anerkennung einer Zahlung.