MWSt. beim privatem Autoleasing

  • Darf der Leasinggeber, meist ja ein Autohaus, dem Leasingnehmer eigentlich Mehrwertsteuer auf die angefallenen Mehrkilometer berechnen? Ich habe da ganz gegensätliche Informationen erhalten. Es gibt ein Urteil des BGH das KEINE MWSt. augeschlagen werden darf. ?(

  • Genau so ist es: '
    Der BGH (Urteil vom 09.04.2014 - VIII ZR 215/13) hat entschieden:
    Bei der Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs ist der Wertersatz nach § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB für herauszugebende Nutzungen auf der Grundlage des Bruttokaufpreises zu schätzen; der so ermittelte Nutzungswertersatz ist nicht um die Mehrwertsteuer zu erhöhen (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Juni 1991, VIII ZR 198/90, BGHZ 115, 47)

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)