Reiserecht

  • 09.06.2020


    Liebe Freunde


    Könnt Ihr mir im folgenden Fall weiterhelfen :


    Am 18.1.20 habe ich einen Lufthansa-Flug München-Glasgow-München (2 Personen, hin 16.7.20, zurück 23.7.20) gebucht.
    Lufthansa führt die Flüge durch ( Stand : 2.6.20), eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich.


    Frage :
    Ist eine kostenfreie Stornierung und Erstattung der Kosten möglich, wenn meine Frau und ich nicht anreisen können, denn wir werden im o.a.. Zeitraum in Großbritannien unter eine 14-tägige Quarantäne (ab 8.6.20 in Kraft tretend) gestellt ?


    Ich danke Euch für die Hilfe im Voraus.


    Georg

  • Die Unter-Quarantänestellung fällt in den alleinigen Risikobereich des Passagiers. Dies berechtigt nicht zum kostenlosen Rücktritt.


    Dennoch, sollte man den Flug storniert oder nicht angetreten haben, sind die Steuern und Gebühren für Dritte, die ja oft einen nicht nur unerheblichen Teil des Ticketpreises ausmachen zu erstatten. Näheres hierzu: http://fluggastrecht.blogspot.…hren-ruckzahlung-bei.html

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)