Ausserhäusiges Arbeitszimmer bei den Eltern

  • Mein Sohn ist im Aussendienst tätig und wohnt in einer 2 Zimmer-Wohnung zur Miete.


    Er arbeitet 2 – 3 Tage zu Hause kann wegen mangelner Abgrenzung aber die Kosten für ein


    Arbeitszimmer nicht geltend machen. Da er in Kürze Nachwuchs erwartet ist die


    Wohnung überhaupt nicht mehr geeignet um dort zu arbeiten.


    Deshalb hat er die Idee bei uns (seinen Eltern) ein Zimmer als Arbeitszimmer anzumieten.


    Unser Haus liegt ca 15 KM von seiner Wohnung entfernt.


    Dazu haben wir 2 Fragen:


    • Müssen wir diese Vermietung als Gewerbe anmelden
    • Welcher Bedingungen müssen erfüllt sein, damit das Arbeitszimmer für meinen Sohn steuerlich absetzbar ist
  • Hallo @A0CA028


    Willkommen in der Community.
    Vorbemerkung: Ich bin interessierter Laie, kein Fachmann.


    Ein Gewerbe müsst Ihr sicher nicht anmelden, das muss kein privater Vermieter, der im kleinen Stil vermietet.
    Ihr müsstet einen Mietvertrag mit eurem Sohn machen und dem Finanzamt einen Lageplan des Zimmers verfügbar machen. Dann kann er die Kosten für das Arbeitszimmer absetzen, gleichzeitig müsst Ihr die Einnahmen versteuern. Einen Vorteil hättet Ihr, wenn Euer Sohn mehr Steuern zahlt als Ihr, denn dann ist seine Steuererleichterung höher als eure Kosten.


    In Summe vermute ich allerdings, dass die Differenz zwischen seiner Steuerersparnis und eurer Steuerzahlung sehr klein sein wird. Daher dürfte das Vorhaben unterm Strich nicht viel bringen.

  • Ihr müsstet einen Mietvertrag mit eurem Sohn machen und dem Finanzamt einen Lageplan des Zimmers verfügbar machen. Dann kann er die Kosten für das Arbeitszimmer absetzen, gleichzeitig müsst Ihr die Einnahmen versteuern.

    Hallo,
    ich möchte gerne an die aufgeworfene Frage und Ihrer Antwort ansetzen und noch einmal nachhaken: Ich nutze seit Corona nahezu durchgehend ein Zimmer in der Eigentumswohnung der Eltern als Arbeitszimmer, (durchschnittlich bin ich somit min. 3/5 Tagen pro Arbeitswoche im Home Office). Das Arbeitszimmer stellt somit seit Corona den Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit dar und wird auch zu min. 90% nur beruflich genutzt.

    Aber: Ich wohne bei meinen Eltern NICHT zur Miete und es existiert somit kein Mietvertrag. Ich beteilige mich lediglich nachweislich an den laufenden Haushaltskosten (>10%). Habe ich somit überhaupt Anspruch das Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen, wenn dieses Zimmer mir gar nicht gehört und ich auch keine Miete zahle?
    Wenn ich keinen Anspruch habe, das Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen, bliebe mir wohl nichts Anderes übrig, als auf die Home Office Pauschale zu warten, oder?

    Vielen Dank schon einmal!

  • Hallo @A0CA028,


    wie @chris2702 bereits sagte, müsstet ihr kein Gewerbe anmelden. Ihr müsstet lediglich einen Mietvertrag abschließen und euer Sohn müsste die Miete für das Arbeitszimmer unbar, also per Überweisung oder Lastschrift zum vereinbarten Zeitpunkt und in vereinbarter Höhe zahlen. Die Mietkosten für das Arbeitszimmer wären für euren Sohn Werbungskosten in seiner privaten Steuererklärung. Im Gegenzug müsstet ihr diese Mieteinnahmen in eurer privaten Steuererklärung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklären und letztendlich versteuern. Allerdings könntet ihr von den Mieteinnahmen die anteiligen nicht umlagefähigen Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung, z.B. Instandhaltungskosten, abziehen und so die gesamten Mieteinkünfte mindern.


    Ob sich der ganze Aufwand lohnt, ist eine Frage eurer persönlichen Einkommensverhältnisse und die eures Sohnes, wie auch chris2702 schon sagte. Euer Sohn hätte dadurch definitiv eine Steuerersparnis, ihr aber eine Steuerbelastung aufgrund des zusätzlichen Einkommens aus der Vermietung.

  • Hallo Suomi,


    per Definition ist das häusliche Arbeitszimmer ein Raum, der nach seiner Lage, Funktion und Ausstattung in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer bzw. organisatorischer Arbeiten dient. Es ist somit ein beruflich genutztes Büro in dem Gebäude, in dem sich auch die Privatwohnung befindet. Eine Häuslichkeit des Arbeitszimmers liegt vor, wenn der Raum zur privat genutzten Wohnung gehört.

    Daher ist m. E. nach eine steurliche Geltendmachung der anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer im Haushalt deiner Eltern nicht möglich bzw. besteht hierzu kein Anspruch deinerseits. Auch auf die "Home-Office Pauschale" würde m. E. nach kein Anspruch bestehen, da sich das Arbeitszimmer nicht in deinem privaten Haushalt befindet.

  • Ich gebe noch zu Bedenken, dass unter nahen Angehörigen besondere Regeln gelten, d.h. die Vereinbarung muss einem Fremdvergleich standhalten, wie es fremde Dritte auch machen würden.

  • Auch auf die "Home-Office Pauschale" würde m. E. nach kein Anspruch bestehen, da sich das Arbeitszimmer nicht in deinem privaten Haushalt befindet.

    Danke für die Antwort. Wie wären die Chancen, um immerhin die Home Office Pauschale geltend zu machen, wenn mir bereits ein eigenständiger Haushalt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung für das Jahr 2019 zugesprochen wurde und auch mein Erstwohnsitz die Wohnung meiner Eltern ist? Mir wurde also vom Finanzamt ein doppelter Haushalt bei meinen Eltern anerkannt, da ich die entspr. Voraussetzungen dazu erfülle (v.a. über 10% Beteiligung an den laufenden Haushaltskosten). Daher greift hier aus meiner Sicht nach nach dem BFH-Beschluss vom 1.3.2017 (VI B 74/16) der Fall, dass der Haushalt dann als mein eigener anerkannt werden kann (was das Finanzamt für das Jahr 2019 auch gemacht hat).

  • Mir wurde also vom Finanzamt ein doppelter Haushalt bei meinen Eltern anerkannt, da ich die entspr. Voraussetzungen dazu erfülle (v.a. über 10% Beteiligung an den laufenden Haushaltskosten).

    Ich habe den Überblick verloren ... ja, was dann jetzt?


    Werbungskosten für den doppelten Haushalt geltend machen und zusätzlich noch Home Office Pauschale für das Zimmer im ersten Haushalt (bei den Eltern)?


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt mitmacht. 8)

  • Ich habe den Überblick verloren ... ja, was dann jetzt?


    Werbungskosten für den doppelten Haushalt geltend machen und zusätzlich noch Home Office Pauschale für das Zimmer im ersten Haushalt (bei den Eltern)?


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt mitmacht. 8)

    Doch, wurde aber anerkannt beides ;) Habe den Bescheid bekommen. Warum auch nicht? Ich beteilige mich ja auch an den Kosten im Haushalt der Eltern.