Unter bestimmten Umständen sind Prozesskosten (Anwalt/Gericht) als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung absetzbar.
Gilt das auch für die Kosten der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft? Es musste eine Teilungsversteigerung für ein Haus durchgeführt werden, die beträchtliche Kosten verursacht hat.
Erbschaftssteuer fällt nicht an, so dass die Kosten nicht in diesem Zusammenhang abgesetzt werden können.
Weiß da jemand Bescheid?Ich würde mich freuen!
Erbschaftsauseinandersetzung Absetzungsmöglichkeit
- Therese
- Erledigt
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Gilt das auch für die Kosten der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft?
Die Kosten der Erbauseinandersetzung sind reine Privatsache. Einkommensteuerlich völlig irrelevant.
Im Übrigen sind Prozesskosten auch nur noch unter sehr eingeschränkten Umständen absetzbar. -
- schade, bei der Summe hätte es sich gelohnt! Und danke für die Antwort, habe mich gefreut, dass es so schnell ging, daher unbedingt ein Like!