Hallo,
es geht um den Anspruch meiner Mutter in KVDR.
Sie 20 Jahre in einer Arztpraxis als Minijoberin gearbeitet.
3 Jahre davon wahr sie noch keine Rentnerin, meine Frage ist nun, zählen diese 3 Jahre als Anspruchszeiten für die KVDR?
Ich habe gelesen, dass in einem solchen Fall dann das Jobcenter einen Teil des Betrags übernimmt.
Meine Mutter hat leider nur 21 Jahre voll, es würden also 1,5 Jahre fehlen.
Gruß, Barbara