Krankversicherungsanspruch meiner Mutter

  • Hallo,


    es geht um den Anspruch meiner Mutter in KVDR.
    Sie 20 Jahre in einer Arztpraxis als Minijoberin gearbeitet.
    3 Jahre davon wahr sie noch keine Rentnerin, meine Frage ist nun, zählen diese 3 Jahre als Anspruchszeiten für die KVDR?
    Ich habe gelesen, dass in einem solchen Fall dann das Jobcenter einen Teil des Betrags übernimmt.
    Meine Mutter hat leider nur 21 Jahre voll, es würden also 1,5 Jahre fehlen. ||


    Gruß, Barbara

  • Hallo.


    Da gehen die Begriffe etwas durcheinander.


    Wenn Ihre Mutter bereits Rentnerin ist, dann sind die Feststellungen durch die Krankenkasse bereits erfolgt. Vielleicht lohnt sich eine Überprüfung dennoch, da Kinder die Berechnung zugunsten der Versicherten drehen können. (Es gab zwischenzeitlich eine Rechtsänderung.)


    In der Anlage ist der Prüfablauf ganz gut erklärt.


    https://www.deutsche-rentenver…mulare/DE/_pdf/R0815.html


    Im Zweifel einfach nachfragen. ^^

  • Ja, danke schön. darauf will ich ja hinaus. Sie hat Kinder gross gezogen. Ich möchte nur wissen, ob denn ein miniojob bzw. die Zeiten in der ein Minijob nachgegangen wurde auch angerechnet wird.


    Also wenn jetzt 3 Jahre , von 61-64 Jahre als Minijobering gearbeitet wurde zählen die dann als Beitragszeiten?
    da wahr sie ja noch nicht in der Rentenversicherung, sie wahr ja noch keine.


    Vielen Dank für den Link

  • Zeiten eines Minijobs zählen nicht mit. Über den Minijob ist man nicht krankenversichert. Es werden ggf. pauschale Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt, je nachdem, ob man gesetzlich versichert ist oder nicht.


    Während des Minijobs war sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse?

  • Hallo,


    ja, aber sie wahr vorher nicht gesetzlich krankenversichert(Tod meines Vaters und der wahr Selbstzahler), ergo muss der , der sie damals angestellt hat, dafür gesorgt haben bzw., dann war es wohl doch kein Minijob denn sonst wäre sie ja nicht krankenversichert gewesen. Das sind jetzt meine Schlussfolgerungen.
    Das kann ja schon erreicht sein wenn 501,00 EUR gezahlt wurden.
    Das muss dann bis zur Rente gewesen sein, und das waren 3 Jahre, darum geht' s mir.


    Bei der Krankenkasse habe ich heute angerufen, die müssen erst schauen, wie viel Zeiten sie da überhaupt hinterlegt hat.



    P.S.
    Vielen Dank!

  • Wenn eine Witwenrente gezahlt wurde, könnte auch über die Rente Versicherungsschutz bestanden haben.


    Falls mit Selbstzahler freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und nicht bei einer privaten Krankenversicherung versichert gemeint war, dann könnte das so sein.

  • Hm, Witwenrente kann sein. O.K. In dem Fall sind natürlich keine Beiträge gezahlt worden.
    Da frag ich später nach.


    Mit Selbstzahler meine ich, dass es keine Mitgliedschaft in einer Kasse gab. Mein Vater hat Rechnungen selber bezahlt.
    Weder meine Mutter noch mein Vater waren freiwillig in einer gesetzlichen noch in einer privaten Kasse versichert.

  • In der Regel ja, aber nicht zwingend.


    Wenn es wirklich so war, dass beide die letzten Jahre nicht gesetzlich krankenversichert gewesen sind, dann werden die Voraussetzungen für die KVdR bei der Witwenrente nicht erfüllt gewesen sein.


    Wenn aber die Witwenrente vor dem 01.08.2017 begonnen hat, dann werden die 3 Jahre angenommener Versicherungszeit pro Kind damals noch nicht berücksichtigt worden sein.
    Ggf. macht es Sinn, bei der Krankenkasse eine Überprüfung zu beantragen. (Wenn die zwischenzeitlich nicht schon erfolgt ist.)

  • Hallo,


    Ok. Nein die rente ist 1999 beantragt worden. Ich habe am Montag noch mal ein Telefonat,da moechte ich welche Zeiten ueberhaupt angerechnet wurden. Definitiv muss die Anstellung, diese 3 jahre, bevor sie ueberhaupt rente beantragt hat, meiner Mutter aber so gewesen sein, dass sie in die Krankenkasse gemommen ist.
    Diese 3 jahre muessten dann ja auch zaehlen. Und sie hat 7 kinder, wir werden sehen


    Vielen Dank für die Antworten.
    Gruß, Barbara

  • Ja, Zeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung zählen (egal, ob versicherungspflichtig oder freiwillig versichert). Mit den Kindern wären das schon 24 Jahre - in den allermeisten Fällen wird das für die Mitgliedschaft in der KVdR ausreichen.

  • Hallo noch mal,


    hab gerade Bescheid von der Versicherung bekommen. Meine Mutter kann sich freuen, nach der Neuberechnung und Vorlage aller Geburtsurkunden ist meine Mutter nun doch Pflichtversichert.


    Ich möchte mich an dieser Stelle noch mal bedanken, für die Vorabinformationen!


    Ich würde aber auch ganz gerne loswerden, dass ich es für eine 'Sauerei' halte, dass das nicht automatisch passiert. :(
    Wenn ich da nun nicht herum geforscht und recherchiert hätte, hätte sie zahlen müssen, das wäre gar nicht gegangen mit der kleinen Rente!
    Was ist mit all den Älteren die das nicht machen, die es nicht können oder gar nicht auf die Idee kommen, ich finde das skandalös, ganz ehrlich!
    Die sind doch aufgeschmissen und haben dieses Land zu dem gemacht was es ist.

  • Schön, dass sich das alles gefügt hat. :thumbup:


    Mir ist ein Fall bekannt (große bundesweite Krankenkasse mit Sitz in Hamburg), in dem die Kasse von sich aus geprüft hat. (Vielleicht war dort ein sehr engagierter Mitarbeiter am Werk.)


    Die Mehrheit der Fälle in meinem erweiterten Bekanntenkreis musste die Überprüfung selbst aktiv anstoßen.

  • Ja, mich freut das auch sehr, Danke :)
    (Vielleicht war dort ein sehr engagierter Mitarbeiter am Werk.)

    Wahrscheinlich.


    Man kann nur versuchen darauf aufmerksam zu machen.


    Vielen dank nochmals :thumbup:



    LG, Barbara