Wechsel zwischen PKV-Versicherern ohne Mitnahme der Altersrückstellungen

  • Hallo liebes Forum,


    kurz meine Situation: Beamter, 31 Jahre alt, seit geraumer Zeit in der PKV versichert (schon seit 2005, vor Beginn des Studiums). Seit 7 Jahren bezahle ich den vollen Krankheitsvollkostentarif mit Altersrückstellungen. Allerdings habe ich das Pech, eben vor 2009 meinen Vertrag abgeschlossen zu haben. Nun würde ich gerne meinen bisherigen Versicherer BBKK verlassen (hauptsächlich wegen der schlechten Leistungen im Tarif bei vergleichsweise hohem Beitrag) und zur Barmenia wechseln, die mich auch nehmen würde und die deutlich bessere Leistungen bietet. Das Problem hierbei: Meine Altersrückstellungen kann ich dann vergessen bzw. erhöht sich durch die fehlende Mitnahme der Altersrückstellungen der Beitrag bei der neuen Gesellschaft um ca. 30 Euro im Vergleich zu einem Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer (dann hätte ich zwar einen besseren, aber immer noch keinen so guten Tarif wie bei der neuen Gesellschaft).


    Meine Frage lautet nun: Wäre es arg dumm von mir, die bisherigen Altersrückstellungen einfach abzuhaken und mit einen klaren Schnitt bei einem neuen Versicherer neu anzufangen, oder haltet ihr einen Verbleib beim bisherigen Versicherer für intelligenter? Ich habe ausgerechnet, dass ich über die nächsten 40 Jahre bei einem angenommenen gleichbleibenden Abstand von 30 Euro zwischen dem Beitrag beim alten und neuen Versicherer ca. 20.000 Euro mehr an Beiträgen zahle. Dafür hätte ich natürlich bessere Leistungen, von denen ich aber nur profitiere, falls ich (ernster) krank werde - was ich natürlich nicht hoffe, aber darum geht es ja auch nicht.


    Kann man das so sehen oder mache ich es mir zu einfach?


    Ich freue mich über eure Meinungen!

  • Welche besseren Leistungen sind das denn ganz genau?


    Sind Sie sich absolut sicher, dass Sie die gesundheitliche Historie der letzten Jahre komplett im Antrag abgebildet haben?


    Jeder Besuch bei einem Leistungserbringer ist eingetragen?


    Ansonsten ist die Annahme gleichbleibender Beiträge für die Zukunft , bzw. gleichbleibender Abstände nicht realistisch und die der Kalkulation zu Grunde liegenden Daten sind nicht identisch!

  • Welche besseren Leistungen sind das denn ganz genau?

    schlechtere Leistungen der BBK sind hauptsächlich

    • Ergänzungstarif BBKK hat mehr Lücken, Heilmittel sind beschränkt auf beihilfefähige Höhe
    • GOÄ ambulant und Zähne auf 3,5-fachen Satz limitiert (bei Zähnen war das noch ok, ambulant... hmmm)
    • Zahnersatz max. 6000 Euro
    • ein interessanter Ausschluss von Leistungen bei "inneren Unruhen"

    der Tarif der Barmenia ist auch nicht perfekt, aber in den genannten Punkten och deutlich besser.



    Bei meinem Antrag bin ich mir eigentlich sicher, dass ich gesundheitlich alles angegeben habe, was verlangt wird.


    Ansonsten ist die Annahme gleichbleibender Beiträge für die Zukunft , bzw. gleichbleibender Abstände nicht realistisch und die der Kalkulation zu Grunde liegenden Daten sind nicht identisch!

    Das habe ich mir auch schon gedacht, aber in die Zukunft schauen kann leider keiner von uns. Gibt es irgendwelche Indizien dir mir helfen könnten, die zukünftige Entwicklung einzuschätzen oder wenigstens eine Tendenz abzulesen?

  • Die Barmenia ist mir nun nicht als besonders gute Versicherung aufgefallen.


    I.d.R. läuft die Restkostenversicherung so, wie die Beihilfe.


    Wieso Vollkostentarif? Keine Beihilfe?


    Jede Begrenzung der Leistung führt auch zu langfristig niedrigeren Beiträgen.


    Die Begrenzung beim Zahnersatz ist schon übel, denn das ist DAS Bonbon des Staates für die Beamten. Kasse zahlt das erstklassige Lachen nicht.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Die Barmenia ist mir nun nicht als besonders gute Versicherung aufgefallen.

    was wären deine Favoriten?



    Wieso Vollkostentarif?

    da habe ich den falschen Ausdruck benutzt, mit Vollkosten meinte ich dass ich den vollen Beitrag mit Altersrückstellungen zahle.


    I.d.R. läuft die Restkostenversicherung so, wie die Beihilfe.

    nach meinem Verständnis soll die Restkostenversicherung/Beihilfeergänzung mir ja den Teil erstatten, den die Beihilfe nicht leistet, und das ist ja in jedem Bundesland verschieden

  • Irgendwann ist es vorbei mit den Ausbildungstarifen ohne Altersrückstellung, schließlich wollen die Versicherungen Geld bunkern (für spätere Sterblichkeitsgewinne). Irgendwie muss das Versicherungsdasein auch Sinn machen, oder?


    Marktführer in dem Segment sind die Debeka und die HUK, wobei ich letzteres als das etwas modernere Unternehmen einschätze. In jedem Falle würde ich dort mal die Angebote prüfen. Dürfte ähnlich sein, denn die schauen von einander ab. Beide nur im Direktvertrieb erhältlich.


    Dann folgen DKV und AXA, die es auch beim Makler gibt.


    Der Preis ist nicht alles. Es gibt Tarife die flach oder steil kalkuliert sind. In der Restkostenversicherung ist diese Steilheit wohl weniger ausgeprägt, als in der Vollkostenwelt. Aber der Preis ist nicht alles.


    Eines gilt aber: Bitte den Restkostentarif mittels 3-Satzes nicht hochrechnen auf einen Vollkostentarif. Beamte sind nun mal größere Risiken.

    Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenig Leute damit beschäftigen. Henry Ford

  • Marktführer in dem Segment sind die Debeka und die HUK, wobei ich letzteres als das etwas modernere Unternehmen einschätze. In jedem Falle würde ich dort mal die Angebote prüfen.

    Die Angebote von Debeka und HUK habe ich mir angeschaut. Von den Kosten her bestimmt interessant, aber von den Leistungen her durchschnittlich (Debeka) bzw. eher mager (HUK). Und wie du sagst: Der Preis ist nicht alles. Vor allem, wenn Leistungen knapp sind und keine Möglichkeit zum Aufstocken besteht (durch Zusatzbausteine) - dann zahle ich lieber etwas mehr und habe dafür von vornherein eine bessere Absicherung.



    Eines gilt aber: Bitte den Restkostentarif mittels 3-Satzes nicht hochrechnen auf einen Vollkostentarif. Beamte sind nun mal größere Risiken.

    Das habe ich relativ schnell verstanden, die Kosten stehen in keiner Relation dass man den einen aus dem anderen Beitrag ableiten könnte

  • Schon interessant, wie hier Vermutungen zur Qualität von Versicherern und Tarifen eingeworfen werden. "Nicht als besonders gute Versicherung aufgefallen", "Marktführer" oder die Einschätzung als "das etwas modernere Unternehmen" bzw. "dann folgen ..." sind recht dünne Grundlagen für eine Entscheidung für die nächsten 50 - 60 Jahre! Ich wäre auch mal gespannt auf eine Definition, was "flach kalkulierte" und was "steil kalkulierte" Tarife sind.


    @crossrider macht das schon richtig, indem er definiert, was ihm bei seiner Absicherung wichtig ist, dann die bedingungsgemäßen Leistungen von Tarifen vergleicht und sich gleichzeitig auch Gedanken über seine Alterungsrückstellungen und die korrekte Beantwortung von Gesundheitsfragen (wichtig!) macht.


    Letztlich ist die Antwort auf die Frage wie so häufig eine eher mathematische. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Lücken des alten Tarifs im Fall einer Erkrankung zum Tragen kommen, welche selbst zu tragenden Kosten entstehen dann und wie hoch ist auf der anderen Seite die Beitragsersparnis alter Tarif vs. neuer Tarif.


    Ein anderer Aspekt spielt sich auf der psychologischen Ebene ab: Wie ruhig schlafen Sie mit den dünnen Leistungen Ihres alten Tarifs @crossrider jetzt wo Sie wissen, dass eine deutlich bessere Absicherung möglich ist. Fahren Sie weiterhin guten Gewissens mit einem Dacia über die Autobahn, wenn Sie für 30 EUR mehr einen Mercedes hätten bekommen können, in dem Sie bei einem Unfall deutlich bessere Chancen haben?


    Und mal so ganz nebenbei: Beamte können sich deutlich leichter bessere Qualität leisten, da sie ohnehin nur den halben Beitrag zahlen. Außerdem können Sie (wie alle anderen auch) den Mehrbeitrag zu ca. 80% steuerlich absetzen, damit werden aus einem Beitragsunterschied von 100 EUR nur noch (100 – 100 x 0,8 x 44,31% ohne / 48,09% mit Kirchensteuer) 61,53 EUR.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Danke @Dr. Schlemann für diese fundierte Einordnung!


    Dass es eine mathematische und eine psychologische Antwort gibt ist im Prinzip klar, aber Sie haben diese beiden Aspekte nochmal sehr gut in Worte gefasst. Jetzt ist nur noch die Frage, wie viel mir mein ruhiger Schlaf wert ist - aber diese Entscheidung muss wohl oder übel jeder für sich alleine treffen.


    Eine Nachfrage hätte ich aber noch:

    Außerdem können Sie (wie alle anderen auch) den Mehrbeitrag zu ca. 80% steuerlich absetzen, damit werden aus einem Beitragsunterschied von 100 EUR nur noch (100 – 100 x 0,8 x 44,31% ohne / 48,09% mit Kirchensteuer) 61,53 EUR.

    Woher kommen die 44,31% bzw. 48,09%? Die ca. 80% ergeben sich aus dem mit ca. 20% angenommenen persönlichen Steuersatz?

  • Gerne @crossrider. Die ca. 80% (je nach Tarif) sind der steuerlich absetzbare Beitrag zur Basisabsicherung. Die 44,31% bzw. 48,09% sind der Grenzsteuersatz inkl. SoliZ ohne bzw. mit Kirchensteuer.


    Solche Entscheidungen müssen Sie übrigens nicht zwingend alleine treffen. Es gibt Menschen, die ruhiger schlafen, wenn sie sich dabei von einem Fachmann helfen lassen :) .

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  • Sorry, aber keine dieser Aussagen kann ich ansatzweise nachvollziehen!


    1. die beihilfefähigen Kosten für Heilmittel sind absolut angemessen und ausreichend.


    Von der Barmenia sind bitte ganz andere Spiele im Leistungsbereich bekannt und gerichtsanhängig.


    2. .Honorarvereinbarungen bei ambulanter Heilbehandlung sind als Risiko komplett überbewertet. Das spielt in der Praxis keine rolle.


    Bei Zahnärzten sollten sie laufen, wenn der Zahnarzt das versucht.


    Gerade bei Zahnersatz sind solche Fälle auch aus anderen Gründen immer wieder Gegenstand von Streit!


    Der aktuelle ruf der Barmenia bei Zahnärzten übrigens eher negativ!


    3. Zahnersatz maximal 6.000 Euro?


    SIE BEZIEHEN SICH AUF ZAHNMEDIZINISCHE MATERIAL- UND LABORKOSTEN UND DEN ZAHNZUSATZBAUSTEIN, DER DIE GEKÜRZTE BEIHILFELEISTUNG AUSGLEICHEN SOLL. WENN SIE DA 6.000 EURO P.A. SCHAFFEN, DANN WAR ES EINE MAXIMALSANIERUNG, WEIL SIE JA NOCH DIE LEISTUNG AUS DEM GRUNDTARIF UND VON DER BEIHILFE BEKOMMEN!


    4. Innere Unruhe


    Der Passus ist bei BBKK besser und auch moderner gefasst - in der Praxis wird es dort keinen Unterschied geben!

  • Die Barmenia ist mir nun nicht als besonders gute Versicherung aufgefallen.

    Und ein Freund von mir wiederum schwört auf die Barmenia... Diese Aussagen sind prinzipiell "schwierig" (und nein, ich bin nicht bei der Barmenia versichert).


    Davon abgesehen - was hält @crossrider davon ab, in einen Tarif mit besseren Leistungen innerhalb der BBKK zu wechseln? Der höhere Beitrag? Nun ich habe selbiges dieses Jahr erledigt und bin heilfroh, dass mein Upgrade geklappt hat (und kann jetzt besser "schlafen").


    Übrigens ein Bekannter von mir hat seinen Versicherer über einen Makler wegen der hohen Beitragsrückerstattung gewählt (in diesem Fall ARAG). Ein äußerst "interessantes" Entscheidungskriterium. Dabei ist doch bekannt, dass neben der Beitragshöhe v.a. Kriterien wie Beitragsstabilität, Leistungsquote, Alter der Tarife, etc. eine wichtige Rolle spielen.


    Zuletzt kann ich nur raten, sich professionell beraten zu lassen. Da scheinen zuviele Fragen offen zu sein.

  • Die ca. 80% (je nach Tarif) sind der steuerlich absetzbare Beitrag zur Basisabsicherung. Die 44,31% bzw. 48,09% sind der Grenzsteuersatz inkl. SoliZ ohne bzw. mit Kirchensteuer.

    danke für die gute Erklärung!



    Es gibt Menschen, die ruhiger schlafen, wenn sie sich dabei von einem Fachmann helfen lassen .

    Ich weiß :) Ich hatte auch bereits mit einem solchen Fachmann Kontakt. Die endgültige Entscheidung muss man dann aber trotzdem selbst treffen, denn selbst wenn alle Vor- und Nachteile besprochen wurden hängt dann doch an einem selbst, welche davon man in Kauf nehmen will und welche nicht.



    die beihilfefähigen Kosten für Heilmittel sind absolut angemessen und ausreichend

    Das Problem an der Beihilfe ist, dass diese ja nicht statisch ist. D.h. was jetzt beihilfefähig ist muss nicht auch in einigen Jahren/Jahrzehnten noch beihilfefähig sein.



    Davon abgesehen - was hält @crossrider davon ab, in einen Tarif mit besseren Leistungen innerhalb der BBKK zu wechseln? Der höhere Beitrag?

    überhaupt nichts hält mich davon ab. Wie ich oben geschrieben habe könnte ich in einen besseren Tarif wechseln, der für EUR 305/Monat die oben besprochenen geringeren Leistungen als der Tarif der Barmenia bietet


    Der Punkt bei der BBKK ist, dass der Tarif ja gar nicht günstiger ist als der von Barmenia (bei eben schlechteren Leistungen der BBKK) - er wäre für mich nur im gegebenen Fall günstiger, weil ich die Altersrückstellungen mitnehmen könnte, bei Barmenia nicht. Das ist aber nicht mehr das schlagende Argument, v.a. wenn über die nächsten Jahrzehnte die Beitragsentwicklung bei keiner der beiden Gesellschaften abgeschätzt werden kann - wer weiß was meine 30 Euro Beitragsunterschied in 5-10 Jahren ausmachen werden?


    @Lange Oog danke für die weiteren Bemerkungen. Leider ist es nicht vorher abzuschätzen, mit welchen Krankheiten man sich irgendwann einmal rumschlagen muss. Wenn man Krankenversicherung als Versicherung gegen das Risiko, sich für seine Gesundheit verschulden zu müssen, begreift, dann macht es für mich doch Sinn, die Erstattung auch über Höchstsatz anzustreben.