Schenkungssteuer - Gemeinschaftskonto vs. getrennte Konten

  • Hallo zusammen,


    ich lebe aktuell mit meiner Partnerin zusammen, wir sind aber noch unverheiratet.
    Wir besitzen beide jeweils ein eigenes Girokonto bei der ING.
    Wenn wir unsere beiden Gehälter zusammennehmen, verdient sie ca. 30% und ich ca. 70% davon.
    Für alles was wir an gemeinsamen Ausgaben haben (Miete, Strom, Versicherungen, Einkäufe, Internet usw.) überweisen wir den jeweilgen Anteil auf das Girokonto des anderen.


    Beispiel: Sie überweist 30% der Miete auf mein Konto von dem die Miete abgeht, ich überweise 70% der Versicherungen auf Ihr Konto von dem diese Versicherungen abgehen. Bei Einkäufen genauso (je nachdem wer bezahlt hat).


    Die Idee war nun ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen um das diesen Wust an Daueraufträgen und manuellen Überweisungen zu vermeiden und das ganze übersichtlicher zu machen.


    Nun lese ich ganz viele Horrorstories bezüglich Schenkungssteuer und dass das bei Gemeinschaftskonten eine Gefahr sein kann (vor allem wenn man unverheiratet ist) aber bei Überweisungen zwischen getrennten Girokonten ja noch viel schlimmer usw...


    Jetzt bin ich doch ziemlich verunsichert was ich tun soll. Wir wollen ja im Grunde nur in einen Pott schmeißen um unsere regelmäßigen Ausgaben zu bestreiten. Das restliche Taschengeld soll ja auf den jeweils eigenen Girokonten verbleiben.

  • Die Idee war nun ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen um das diesen Wust an Daueraufträgen und manuellen Überweisungen zu vermeiden und das ganze übersichtlicher zu machen.

    Machen Sie das! Das ist sehr sinnvoll. Auch wenn Sie eines Tages verheiratet sein sollten, ist ein "Drei-Konten-Modell" sehr empfehlenswert.



    Nun lese ich ganz viele Horrorstories bezüglich Schenkungssteuer und dass das bei Gemeinschaftskonten eine Gefahr sein kann (vor allem wenn man unverheiratet ist) aber bei Überweisungen zwischen getrennten Girokonten ja noch viel schlimmer usw...

    Wo lesen Sie einen solch hanebüchenen Unsinn? Für die Zuwendungen, um die es hier geht, besteht eine Steuerbefreiung in der Schenkungssteuer, da diese dem Unterhalt des Bedachten dienen.


  • Wo lesen Sie einen solch hanebüchenen Unsinn? Für die Zuwendungen, um die es hier geht, besteht eine Steuerbefreiung in der Schenkungssteuer, da diese dem Unterhalt des Bedachten dienen.

    Also wenn man einfach mal nach Gemeinschaftskonto und Schenkungssteuer googelt, findet man schon recht viele Seiten die genau diese Problematik behandeln. Es gibt wohl einen Freibetrag von 12.000 € für unverheiratete und 500.000 € für verheiratete Paare innerhalb von 10 Jahren.


    https://klardenker.kpmg.de/steuerfalle-partnerkonto/


    https://www.faz.net/aktuell/fi…-paar-konto-14462912.html


    Ich gehe mal davon aus dass es aber im Grunde nur um größere Beträge aus Erbschaften usw. geht?

  • Ich gehe mal davon aus dass es aber im Grunde nur um größere Beträge aus Erbschaften usw. geht?

    In dem von Ihnen verlinkten Beitrag der kpmg steht sogar ausdrücklich drin, dass ein sog. "Haushaltskonto" von der Schenkungsteuer ausgenommen ist. Das ist genau das, was ich gemeint hatte. Das sind Zuwendungen, die dem Unterhalt dienen. Die Steuerbefreiung können Sie nachlesen in § 13 Abs. 2 ErbStG hier: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__13.html