Neue Ölheizung mit GEG

  • Guten Tag,


    ich beziehe mich auf den unten kopierten Text aus Ihrer Homepage. Wir haben hier werder ein Gasnetz noch Fernwärme. Wie muß ich die "wirtschaftliche Unzumutbarkeit" nachwiesen ? Wer ist für die Prüfung zuständig ?


    Wolf





    " ........in Altbauten ist der Einbau nur erlaubt, wenn entweder

    • erneuerbare Energien einen Teil des Wärme- und Kältebedarfs im Haus decken. Dabei gelten dieselben Quoten wie in Neubauten. Darüber hinaus ist es möglich, Fernwärme oder Fernkälte mit einem erneuerbaren Anteil zu beziehen, ein hocheffizientes Blockheizkraftwerk für einen anderen Brennstoff als Biogas oder eine Brennstoffzellenheizung einzubauen sowie Abwärme zu nutzen.
    • Oder wenn eine Anbindung weder an ein Gasnetznoch ein Fernwärmenetz möglich sind und der Einbau einer alternativen Heizungstechnologie technisch nicht machbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist. In diesem Fall müssen Sie Ihren Wärmebedarf nicht anteilig durch erneuerbare Energien decken. "