Versorgungsausgleich infolge Scheidung

  • Ich wäre dankbar, wenn ich in der Community eine Antwort auf meine Frage erhalten könnte:


    Ich bin in 1999 geschieden worden (Versorgungsausgleich wurde in Höhe von 816,20 DM festgelegt) und ab 01.08.2006 in vorgezogene Rente gegangen (63). Habe ab diesem Zeitpunkt meine volle Rente (ohne Abzug Versorgungsausgleich) bezogen.


    Mit Schreiben vom 23.11.2009 wurde meine Rente um den Versorgungsausgleich für meine Ex-Frau per 01.05.2009 gekürzt.


    Meine Ex-Frau ist am 04.09.1953 geboren und zum Zeitpunkt der Kürzung meiner Rente demnach erst 56 Jahre alt gewesen. Ich habe die Kürzung damals als nicht verhinderbar hingenommen obwohl ich mit Rechtskraft der Scheidung meiner Unterhaltspflicht in Form einer Kapitalisierung bis zu Ihrem Renteneintritt nachgekommen bin. Meine Frau hat im übrigen 11 Monate nach der Scheidung erneut geheiratet (ich habe somit erheblich zu viel verkapitalisiert).


    Vor kurzem erfuhr ich von einem Freund, der ebenfalls eine Scheidung hatte, dass er bis zum Renteneintritt seiner Ex-Frau infolge von monatlichen Unterhaltszahlungen die ungekürzte Rente erhalten hat. Hier erhebt sich meine Frage: ist es rechtend, das in meinem Fall trotz erfolgter Unterhaltszahlungen die Rente 2 Jahre nach meinem Renteneintritt um den Versorgungsausgleich gekürzt wurde obwohl meine Ex-Frau noch nicht in Rente war (zu dem Zeitpunkt 56 Jahre alt)?

    Jetzt möchte ich ggf. meinen Fall erneut aufrollen. Hat oder hatte jemand eine vergleichbare Situation und kann mir einen Tip geben wie ich zwecks erneutem Einspruch vorgehen sollte (Einspruch in 2009 wurde nicht stattgegeben).

    Ich danke im voraus für Reaktionen.

  • Hallo.


    Grundsätzlich lässt sich jeder Rentenbescheid (zumindest für die Zukunft) überprüfen. Mit Wirkung für die Vergangenheit wird es deutlich schwieriger.


    Wenn während der Ehezeit Kinder erzogen wurden, dann könnte die Überprüfung des Versorgungsausgleichs durch das Familiengericht lohnend sein. Seit Rechtskraft der Scheidung hat sich die Bewertung von Kindererziehungszeiten deutlich verändert (sofern vor dem 01.01.1992 geboren).


    Könnte die Exfrau ggf. eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben? Das könnte nämlich eine Erklärung sein.

  • Nach meiner Kenntnis hat meine Ex keine Erwerbsminderungsrente bezogen. Das Thema Kindererziehungszeiten habe ich bereits prüfen lassen, mir wurde aber mitgeteilt, dass wegen Geringfügigkeit keine Änderung vorgenommen werden kann.


    Wie sollte ich mich nun hinsichtlich der Abzüge verhalten? Gibt es eine offizielle Stelle die ich in meinem Fall in Anspruch nehmen kann? Ein direkter Kontakt mit der Rentenversicherung Süd hat m.E. wenig Sinn denn die haben mir ja damals den veränderten Bescheid geschickt.


    Für Ihre Information wäre ich Ihnen dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bofinger

  • Bevor man einen Fachanwalt aufsucht, könnte man das einem Rentenberater zur Prüfung vorlegen. Der arbeitet zwar nicht umsonst, aber dann hat man fachliche Expertise.


    Alternativ könnte man sich eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines anderen Versicherungsträgers aussuchen (wenn das Vertrauen zum zuständigen Träger nicht mehr gegeben ist) und sich dort beraten lassen. Das wäre zumindest kostenfrei. (Ob in Hamburg Pinneberger oder Mainzer beraten werden, ist den Mitarbeitern vor Ort egal.)

  • Danke sehr für Ihre Antwort. Welcher Versicherungsträger könnte denn eine Alternative sein? Mir kommt da keiner in den Sinn.
    Beste Grüße
    DieBo