PV-Strom an einen Mieter in meinem Haus verkaufen

  • Hallo!


    Ich habe vor knapp einem Jahr auf meinem Haus eine PV-Anlage mit ca. 27 kWp aufs Dach legen lassen.
    Ich nutze sie für den Selbstverbrauch, der Rest wird ins Netz eingespeist.
    Ich möchten meinem Mieter im Haus ebenfalls an dem Ökostrom teilhaben lassen und dabei nichts zusätzlich verdienen.


    Das sogenannte Mieterstrommodell kommt für mich dabei nicht in Frage. Ich möchte kein Gewerbe anmelden....


    Extra Zähler sind vorhanden, ich kann jederzeit den gelieferten Strom nachvollziehen und dafür auch gerne die fälligen Steuern zahlen.
    Nach meinen bisherigen Informationen werden mir aber dabei vom Staat aber Hürden in den Weg gelegt, die die gute Absicht zunichte machen.
    Ich habe die Vorsteuer vom Kauf der Anlage vom Finanzamt zurückerhalten und zahle monatlich meine Umsatzsteuer.


    Ist es richtig, dass ich für den gelieferten Strom an meinem Mieter(fürden ich ja dann Umsatzsteuer abführen werde), die Vorsteuer ans Finanzamt wieder zurückzahlen muss?


    Gibt es denn wirklich keinen seriösen Weg meinen Mieter an meiner Solaranlage teilhaben zu lassen?


    Vielen Dank!

  • Hallo.


    Liegt durch die Einspeisung nicht bereits jetzt Gewerbesteuerpflicht (dem Grunde nach) vor?


    Daher frage ich mich, ob tatsächlich ein deutlicher Mehraufwand dahinter steht, wenn der Mieter Direktabnehmer wird.

  • Ob der Betreiber einer PV-Anlage Gewerbesteuer bezahlen muss oder nicht, hängt von der Dimension der PV-Anlage ab: Beträgt der Gewinn mehr als 24.500 Euro, so muss der Inhaber einer PV-Anlage ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer abführen.


    Ich habe ca 3000 € Ertrag im Jahr, bei der Stromlieferung an meinen Mieter gehts um ca. 1600 kw also 450 €...


    Danke!

  • Hm, nach meinem Verständnis fängt der Aufwand sofort (ab dem 1. Euro) an, auch wenn Gewerbesteuer erst zu zahlen ist, wenn die 24.500 Euro überschritten sind.
    Gewerbesteueranmeldung bei keiner realen Zahlungspflicht sind die Schilderungen, die mir bisher so begegnet sind.
    ?(

  • Hallo Herr Janders


    Vielen Dank!


    Gut, aber welcher Steuer unterliegt denn der Unterschiedsbetrag
    den mein Mieter für meinen zusätzlichen Solarstrom von mir erhält..


    Ich hab ja Mieteinnahmen und würde das Ganze am liebsten mit der Einkommenssteuer verrechnen,
    Eine Verrechnung als Umsatzsteuer hat zur Folge, dass ich meine Vorsteuer wieder zurückzahlen muß. Das wäre das Hundertfache der zu erwartenden Steuer.


    Vielleicht kennen Sie den Königsweg, der gerne auch über eine Gewerbesteueranmeldung führen kann.


    Danke nochmals für Ihre kompetente Beratung

  • Ob der Betreiber einer PV-Anlage Gewerbesteuer bezahlen muss oder nicht, hängt von der Dimension der PV-Anlage ab: Beträgt der Gewinn mehr als 24.500 Euro, so muss der Inhaber einer PV-Anlage ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer abführen.


    Ich habe ca 3000 € Ertrag im Jahr, bei der Stromlieferung an meinen Mieter gehts um ca. 1600 kw also 450 €...


    Danke!

    Die Wirtschaftwoche äußerte sich in ihrem Ratgeber "Recht und Steuern" am 5.7.20 wie folgt zu diesem Thema:


    Photovoltaikanlage
    Viele Hausbesitzer betreiben auf ihrem Dach eine Photovoltaikanlage, um Strom zu erzeugen. Wer Solarstrom ausschließlich zum Eigenverbrauch produziert, muss keine Einkommensteuer zahlen. Speisen die Hausbesitzer dagegen einen Teil des Stroms ins öffentliche Netz, kommt das Finanzamt ins Spiel. Denn steuerrechtlich ist das Einspeisen von Strom ins Netz gegen eine Vergütung eine gewerbliche Tätigkeit.

    Um mit dem Netzbetreiber abrechnen zu können, benötigen Betreiber von Solaranlagen eine Steuernummer. Dazu müssen sie für das Finanzamt einen Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Bei der Besteuerung kommt es darauf, ob der Betreiber mit der Stromerzeugung nach Abzug der Betriebskosten Gewinn machen will oder nicht.

    Wer glaubhaft belegen kann, dass er mit Solarstrom keinen Gewinn machen will, zahlt auch keine Einkommensteuer. Im Gegenzug kann er jedoch auch keine Kosten für seine Photovoltaikanlage steuerlich geltend machen.

    Macht der Betreiber der Anlage nach Abzug der Betriebskosten Gewinn, fällt Einkommensteuer an. Betriebskosten sind beispielsweise Handwerkerrechnungen für Wartung und Reparatur der Photovoltaikanlage. Liegt der Gewinn über 24.500 Euro pro Jahr kassiert die Gemeinde zusätzlich Gewerbesteuer.