Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Rückzahlung Bearbeitungsgegebühr

  • Hallo in die Runde, mir geht es genauso. Ich hatte der BDK bis zum 28.11.2014 die Frist gesetzt und genau an dem Tag (3 Wochen Bearbeitungszeit) kam die Ablehnung. Wirkte für mich auf jeden Fall so, als wollen sie mich hinhalten und die Zeit hinauszögern, weil die Verjährung zum Jahresende droht.


    Habe nun meine Rechtsschutz befragt, die Online Beratung ergab, dass die Antwort Augenwischerei sei und ich jetzt mit einem Mahnbescheid kommen soll. Da stellt sich mir nun die Frage: Lohnt es sich bei 162 Euro Gebühren inkl. Zinsen? Ich habe eine SB von 150 Euro. Wenn ich also nun einen Anwalt nehme, muss ich doch die 150 bezahlen, oder? Das wäre dann ja eine Nullnummer. Oder kann ich die 150 Euro SB der Bank in Rechnung stellen, sofern ich denn gewinne? Wie hoch ist die Chance? Aus Prinzip möchte ich schon mein Geld, weil die totalen Schwachsinn schreiben. Ich habe nie eine besondere Beratung erhalten, mit der sie ihre Bearbeitungsgebühr begründen.

  • Hallo Roemchen,


    da ich mich ebenso für dumm verkauft und an der Nase herumgeführt fühle, bin ich sofort mit dem Ablehnungsschreiben zum Anwalt gegangen, welcher seine Gebühren direkt der BDK in Rechnung gestellt hat. Die Frist ist leider abgelaufen und die BDK hat auf das Anwaltsschreiben nicht reagiert. Der nächste Schritt ist nun der MB, da dieser aber scheinbar ebenso von der Bank ignoriert bzw. diesem scheinbar widersprochen wird, würde als folgender Schritt noch die Klage kommen. Im Falle eines Gewinns meinerseits müsste die BDK für die Kosten aufkommen.


    Bei mir ist nur leider nicht ganz klar welche RSV (ich hatte über die Jahre 3 verschiedene Versicherungen) mir eine Deckungszusage gibt. Dazu habe ich ein Thema unter Versicherungen eröffnet und hoffe auf Hilfe:


    Rechtsschutzversicherung Wechsel - welche Versicherung kommt für Altschaden auf? - Versicherung & Vorsorge - Finanztip-Community


    In deinem Fall, sofern dir die RSV eine Deckungszusage gibt, würde ich sagen: Feuer frei! Du hast nichts zu verlieren.

  • Danke Marry!


    So genau habe ich das nicht besprochen. Sie meinten halt nur, ich soll meinen Anwalt suchen, dem meine Versicherungsnummer vorlegen und an meine SB denken. Hmmm ...


    Einen Anwalt haben sie mir jedenfalls nicht vermittelt. Ich würde jetzt einfach googeln mit Fachbereich Bankwesen, oder wie hast du das gemacht? Bin mit einer Kanzlei noch nie in Berührung gekommen, daher muss ich mal so dumm fragen.

  • Hi Roemchen,


    soweit ich weiß läuft das so, dass du zu einem Anwalt gehst und er dann eine Deckungszusage bei deiner Versicherung einholt. Du solltest dich nur beeilen, wegen der drohenden Verjährung. Ich schätze, so kurz vor Weihnachten sind die Anwälte randvoll mit diesen Fällen. Aus diesem Grund (und weil das bei mir mit den Versicherungen ein bißchen tricky ist) versuche ich nun selbst mein Glück mit der Deckungszusage.


    Ich habe einfach einen Anwalt aus meinem Ort ausgewählt und war froh, dass ich so kurzfristig noch einen Termin bekommen habe. Nun will er morgen von mir wissen, ob er den MB beantragen soll oder nicht. Jetzt drückt mir natürlich ein bißchen der Schuh, da ja noch keine RSV hinter mir steht. Vielleicht bin ich ja so mutig und ziehe das ohne RSV auf eigene Kosten durch. Es klingt mir einfach zu vielversprechend um jetzt einen Rückzieher zu machen.

  • kurz zwieschenbericht zu meinem Fall mit BDK:
    1. keine schlichtunsstelle, also kein Ombudsmann etc... möglich für BDK
    2. mein anwahlt hat miR ein kostenrisiko für klage zusammen kalkuliert: über 900 €


    Jetzt muss ich mich entscheiden ob ich weiter machen will oder nicht :(
    (streitwert bei mir sind 300€ - Bearbeitungsgebühr für ein auto kauf)

  • @Octavian


    das hört sich ja erstmal recht teurer an. Hat dein Anwalt hier bis zur 2. Instanz gerechnet? Bei mir geht es um 269,70 BG+156,15 Zinsen. Mein Anwalt hat ca 470 Euro für die Klage kalkuliert. Ich habe das ganze mal beim Online Prozesskostenrechner gegengecheckt und komme dort auch für außergerichtliche Vertretung + gerichtliche Vertretung auf 469,09 €. In diesem Betrag sind auch die gegnerischen Anwaltskosten inklusive. Wenn ich hier jetzt noch die 2. Instanz dazurechne komme ich auf 956,57 Euro. Gibt es einen bestimmten Grund, dass dein Anwalt gleich für die 2. Instanz kalkuliert? Hat er vielleicht Erfahrung mit speziell dieser Bank und rechnet jetzt schon damit, in die 2. Instanz gehen zu müssen? Und wenn ja, kann ein Gericht eine Klage wegen Unwirtschaftlichkeit ablehnen? Fragen, Fragen, Fragen....je länger ich mich hiermit beschäftige, umso mehr Frage tun sich auf....


    Ich habe heute zudem noch die 3. und letzte Absage meiner 3 Rechtsschutzversicherer erhalten und muss mir nun, ebenso wie du, genau überlegen, ob ich nun auf Risiko gehe und Klage oder mit gesenktem Kopf aus der Nummer verschwinde und mich weiter ärgere...


    Heute nachmittag möchte mein Anwalt eine Entscheidung von mir. Wenn ich doch nur eine Glaskugel hätte....

  • Leute ich will nicht nerven, habe aber ein Update....


    Ich habe eben einfach mal bei der BDK angerufen und nachgefragt, warum dort nicht auf mein Anwaltsschreiben reagiert wird. Mir wurde gleich der Wind aus den Segeln genommen und gefragt, wann ich denn ein Ablehnungsschreiben erhalten habe (das war am 25.11.14). In der letzten Woche hat die Geschäftsführung der BDK entschieden, die zulässigen Forderungen auszuzahlen. Die Kunden die das Ablehnungsschreiben erhalten haben werden seit einigen Tagen erneut angeschrieben, dass sich der Fall erneut angesehen wird bzw Verzicht auf Einrede der Verjährung mitgeteilt wird. Man schätzt, dass der Postlauf am kommenden Montag (15.12.14) abgeschlossen sein wird. Sollte ich also bis spätestens Mittwoch kein Schreiben von der Bank haben, kann ich mich gerne nocheinmal schriftlich an die Bank wenden, um die Verjährung zu hemmen. Ich fragte gleich, ob es dazu eine offizielle schriftliche Stellungnahme der Geschäftsführung gibt, die evtl. online gestellt wird - daran wird wohl derzeit gearbeitet.


    Ich rufe gleich erstmal meinen Anwalt an und hoffe, dass er dieses Schreiben bereits erhalten hat. Wenn nicht, lasse ich mich hierzu noch einmal beraten. Ich kann euch nur vorschlagen, dass ihr euch sicherheitshalber noch einmal per E-Mail oder telefonisch an die Bank wendet. Ich hoffe, dass dies keine Hinhaltetechnik ist und drücke uns allen die Daumen...

  • Ich schon wieder ;) ...


    Mein Anwalt hat das Schreiben von der BDK erhalten, die BDK zahlt mir meine BG+Zinsen zurück, braucht allerdings noch Bearbeitungszeit :thumbup: . Ich lehne mich jetzt erstmal mit einem Auge aufs Konto gerichtet zurück und genieße die Vorweihnachtszeit 8)


    Bleibt am Ball Leute, bleibt am Ball!!!

  • hallo,
    Könnte mor jemand mitteilen ob bei eurem Kreditvertrag Bearbeitungsgebühr mit Betrag steht? bei mir steht bei der Bearbeitungsgebühr 0€, dafür aber ein Betrag unter Zinsgebühr direkt unten drubter. schöne Grüsse und danke vorab

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @paste


    eventuell ein Bild anonymisiert hier hochladen?


    ==
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    • Offizieller Beitrag

    Danke für den Tipp.. hab schon geschaut wo ich ein Bild anhänge, aber leider nicht gefunden


    Kreditgebühren ... ist die Frage was darunter verstanden wird. Ein Versuch die zurückzufordern kann nicht schaden.

  • @paste,


    In meinem Vertrag wird der Betrag als Bearbeitungsgebühr aufgeführt. Das wirft natürlich Rätsel auf. Ich würde zunächst in den Vertragsbedingungen nachlesen. Da müsste ja aufgeführt sein um welche Kosten es sich dort dreht.


    @Octavian,


    genau dieses Schreiben hat mein Anwalt mir auch weitergeleitet. Du darfst dich jetzt auch erstmal zurücklehnen und musst nicht bangen. Wenn das Geld bis Mitte Januar nicht auf dem Kont ist, würde ich nochmal nachfragen. Freu dich erstmal, dass dir zunächst die kurzfristige Entscheidungsfindung klagen oder nicht klagen abgenommen wurde.


    Ich bin gespannt, ob die Bank wirklich die volle Höhe auszahlt...

  • Hallo.
    Wer bislang noch gezögert hat, die Bearbeitungsgebühren bei der BDK zurückzufordern, sollte dies nun umgehend nachholen.
    Ich selbst habe nach mehrmaligen Schriftwechsel mit der Bank und immer negativen Antworten, die Sache an einen Rechtsanwalt übergeben (noch vor dem BGH-Urteil).
    Selbst dann hat die BDK bzw. deren Rechtsanwälte immer noch Ablehnung signalisiert und es auf einen Prozess vor dem AG Hamburg ankommen lassen.
    Ich habe zwar noch keine Rückmeldung meines RA zum Prozessausgang, aber heute waren auf meinem Konto die Bearbeitungsgebühren nebst aufgelaufener Zinsen seitens der BDK überwiesen worden.
    Nun steht nur noch die Rückerstattung der RA- und Prozesskosten aus, die die BDK als Verlierer des Rechtsstreits ebenfalls zu zahlen hat.
    Ich hoffe dies ermutigt all diejenigen, die bislang noch nicht den Mut gefunden haben zu klagen.

    • Offizieller Beitrag

    Herzlichen Dank für Ihren Beitrag.


    Wenn das AZ vorhanden ist, wäre es sicherlich für viele andere Forenteilnehmer hilfreich sich auf dieses beziehen zu können. Vielleicht können Sie dieses hier ja veröffentlichen ?