Steuerklassen bei Rentnerehepaaren

  • Guten Morgen zusammen,


    mich beschäftigt folgende Frage:
    ich als Rentner und meine Frau als Angestellte hatten bislang die Steuerklassen 5 und 3.
    Ab dem 1.7.2020 bezieht auch meine Frau eine Rente, die deutlich höher ist als meine. Kann die bisherige Kombination der
    Einfachheit halber beibehalten werden oder macht es Sinn, eine andere, z.B. 4/4 zu wählen?


    Tacitus

  • Hallo.


    Ist denn einer von Ihnen beiden ab Rentenbeginn noch Arbeitnehmer?


    Der kurze Blick ins Gesetz legt nahe, dass man sich um Steuerklassen und deren Kombinationen als Rentner in der Regel keine Gedanken machen muss:


    Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden Arbeitnehmer in Steuerklassen eingereiht.


    https://dejure.org/gesetze/EStG/38b.html


    Vielleicht kann ein Vertreter der steuerberatenden Berufe noch etwas beisteuern.

  • Hallo Tacitus,


    ich schließe mich Referat janders Antwort an.


    Ergänzen möchte ich noch, dass Sie als Bezieher der Rente keinem Steuerabzug unterliegen.
    Die Steuerklasse ist ein Hinweis für denjenigen der Ihre Lohnabrechnung macht. Damit die richtige Höhe der Lohnsteuer einbehalten wird. Steuerklassen beziehen sich mMn immer nur auf Arbeitnehmerlohn, da hier an der Quelle die Lohnsteuer als Vorauszahlung der Einkommensteuer einbehalten wird.


    Somit entrichten Sie auch keine Einkommensteuer. Es ist zu empfehlen, dass Sie Ihre Daten probehalber in Elster Online eingeben und schauen, dass Sie nicht in die Steuerpflicht fallen.
    Da Sie die Steuerklassen 3/5 in Anspruch genommen haben, gehe ich von aus, dass Sie Ihre Steuererklärung selbst oder über einen Steuerberater eingereicht haben.


    Viele Grüße

    Jede Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.


    Otto von Bismarck


    -Schlauer wird es nicht-

  • Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.


    Wir erledigen unsere Steuererklärung selbstständig.
    Was ich in diesem Zusammenhang vergessen habe zu sagen ist, dass meine Frau nach Rentenbeginn noch 3 Monate in Ihrem Job weiterarbeitet, also noch 3 Gehälter bezieht.


    Viele Grüße

  • Hi @Tacitus,


    das dürfte kein Problem darstellen, da ihr eh für 2020 noch eine Steuererklärung abgeben müsst. Wegen der 3/5 Steuerklasse für das erste halbe Jahr.


    Für 2021 geht ein neuer Besteuerungszeitraum los. Dann müsst ihr gucken, wie hoch die Rente ist und ob ihr dann ggf. durch die Rentenhöhe in die Einkommensteuerpflicht rutscht.


    Gruß InvestMoe