Einstand, Geburtstag, Jubiläum als Werbungskosten absetzen

  • Hallo,


    es gibt ja mehrere Urteile, dass Kosten die im Rahmen von einer Feier (Einstand, Geburtstag, Jubiläum) von der Steuer abgesetzt werden können, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (alle Kollegen und Kolleginnen müssen eingeladen werden, etc.). Was mir noch nicht ganz klar ist, gilt hier, dass nur 70 % der Kosten für Speisen und Getränke abgesetzt werden könne, oder 100 %? Weil es handelt sich ja nicht um Geschäftspartner, sondern nur um Kolleginnen und Kollegen. Hat da jemand Erfahrungen?
    Danke.


    Liebe Grüße