Fonds: voll thesaurierend vs thesaurierend

  • Hallo,


    bei meiner Recherche zu einem Fonds aus Österreich, fiel mir auf, dass dieser in verschiedenen Tranchen (jeweils in EUR) angeboten wird:

    • ausschüttend
    • thesaurierend
    • voll thesaurierend

    Das habe ich bisher gefunden:


    Vollthesaurierer
    Bei thesaurierenden Anteilscheinklassen werden die erwirtschafteten Erträge automatisch wiederveranlagt, es wird nur die angefallene österreichische Kapitalertragssteuer (KESt) ausgeschüttet. Bei vollthesaurierenden Anteilscheinklassen erfolgt keine KESt-Ausschüttung, diese werden daher in Österreich, insbesondere für Privatanleger, nicht angeboten.
    –––
    Quelle: https://www.erste-am.de/de/pri…onds-abc/vollthesaurierer


    Wo ist der Unterschied zwischen 2 und 3?
    Welche möglichen Vor- und Nachteile ergeben sich daraus beim Kauf aus Deutschland?


    Grüße
    Ingo

  • Je nachdem wie hoch diese ausgeschüttete Steuer ist würde für einen deutschen Anleger die Vorabpauschale entfallen. Im Gegenzug fällt auf die Ausschüttung Steuer an.


    Wenn der Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist hilft 1 und 2 beim Steuern sparen gegenüber 3.

  • Fall 1 würde für mich rausfallen aufgrund des Pauschbetrags.


    „Der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent unterliegen Kapitalerträge aus Geldeinlagen (z.B. für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten) und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten. Für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt der Steuersatz 27,5 Prozent.“


    https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/K/Seite.991650.html


    Je nachdem wie hoch diese ausgeschüttete Steuer ist würde für einen deutschen Anleger die Vorabpauschale entfalle

    Das wäre dann doch wieder eine Art Steuerstundung, oder nicht? Das hast man mit der Reform der Investmentbesteuerung 2018 doch u. a. verhindern wollen?

  • Das wäre dann doch wieder eine Art Steuerstundung, oder nicht? Das hast man mit der Reform der Investmentbesteuerung 2018 doch u. a. verhindern wollen?

    Die Vorabpauschale fällt dann an wenn die Ausschüttung nicht höher ist. Im Fall 3 zahlt man nur die Steuer auf die Vorabpauschale. Da diese nahe 0 ist aufgrund der Niedrigzinspolitik ergibt sich de facto wieder die Steuerstundung.

  • Kannst du dazu ein konkretes Zahlen-Beispiel machen, also ein Vergleich von Fall 2 und 3?
    Würde mir helfen, es besser zu verstehen.

  • Das grundsätzliche steht bei Finanztip https://www.finanztip.de/index…teuerreformgesetz/#c66938


    Beispiel Fondswert 100 € fix, Ausschüttung zu 1: 1 €, zu 2: 0,275 €, zu 3: 0


    Basiszins 2020 0,07%


    Daraus Vorabpauschale 100 € * 0,07% * 0,7 = 0,049 €


    Fall 1: Ausschüttung > Vorabpauschale. keine Vorabpauschale, Versteuerung von 70% der Ausschüttung von 1 € (wegen TFS 30%)
    Fall 2: Ausschüttung > Vorabpauschale. keine Vorabpauschale, Versteuerung von 70% der Ausschüttung von 0,275 € (wegen TFS 30%)
    Fall 3: Ausschüttung < Vorabpauschale, Versteuerung von 70% der Vorabpauschale von 0,049€ (wegen TFS 30%)

  • In dem Beispiel war:
    1 ausschüttend
    2 thesaurierend
    3 vollthesaurierend


    Fragen:
    a) Was schüttet ein thesaurierender Fonds aus, doch eigentlich nur die KAPSt., oder?
    Damit waren die 0,275 € für Österreich gemeint, oder?
    b) Bei dem vollthesaurierenden Fonds wird somit nicht einmal die KAPSt. ausgeschüttet, richtig?
    c) Sind vollthesaurierende Fonds eher die Ausnahmen?
    d) Gibt es einen speziellen Grund dafür? Als Deutscher Privatanleger könnte ich es ja scheinbar nutzen?


    Somit würde sich bei langfristigen Anlagen der vollthesaurierende Fonds sicher am Besten abschneiden (vorausgesetzt der Pauschbetrag wird überschritten.), weil erst bei der Auszahlung der aller größte Teil an Steuern anfällt.


    „Bei vollthesaurierenden Anteilscheinklassen erfolgt keine KESt-Ausschüttung, diese werden daher in Österreich, insbesondere für Privatanleger, nicht angeboten
    Der österreichische Bürger könnte somit fast die kompletten Steuern bis zur Auszahlung stunden, was scheinbar seitens des Staats nicht unbedingt gewollt ist?
    Außerhalb von Österreich scheint es dann ja möglich zu sein, oder? Also auch in Deutschland?
    Kann man über einen Grund spekulieren?

  • In dem Beispiel war:
    1 ausschüttend
    2 thesaurierend
    3 vollthesaurierend

    Ja, war von Dir oben im Post #1 so vorgegeben.


    Du arbeitest Dich gerade an österreichischen Besonderheiten ab, in D haben wir i.d.R. ausschüttend und thesaurierend, letzteres wird wohl in AT als vollthesaurierend bezeichnet.

    a) Was schüttet ein thesaurierender Fonds aus, doch eigentlich nur die KAPSt., oder?
    Damit waren die 0,275 € für Österreich gemeint, oder?

    Anscheinend muss man auch bei einem Thesaurierer in AT die KapESt zahlen. Mit dieser Teilausschüttung stellt mMn die KVG die Liquidität hierzu zur Verfügung, so dass der Anleger kein Geld bringen muss.


    In D muss der Anleger für die Steuer auf die Vorabpauschale ja Liquidität zur Verfügung stellen, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt bzw. ausgeschöpft ist.

    b) Bei dem vollthesaurierenden Fonds wird somit nicht einmal die KAPSt. ausgeschüttet, richtig?

    So verstehe ich das und damit entspricht es dem deutschen Thesaurierer.

    c) Sind vollthesaurierende Fonds eher die Ausnahmen?

    Wie schon angemerkt ist es in D die Regel bei Thesaurierern


    d) Gibt es einen speziellen Grund dafür? Als Deutscher Privatanleger könnte ich es ja scheinbar nutzen?

    Ich verstehe die Frage nicht bzw. sie ist unter c beantwortet.

    Der österreichische Bürger könnte somit fast die kompletten Steuern bis zur Auszahlung stunden, was scheinbar seitens des Staats nicht unbedingt gewollt ist?
    Außerhalb von Österreich scheint es dann ja möglich zu sein, oder? Also auch in Deutschland?
    Kann man über einen Grund spekulieren?

    Klassisch war es so, dass in D auch der thesaurierte Ertrag bei deutschen Fonds besteuert wurde, bei ausländischen nicht. Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen wurde die Vorabpauschale erfunden, damit der Fiskus auch bei Thesaurierern nicht die Steuer ewig stunden muss. Allerdings ist der angewandte Zins derzeit so niedrig, dass de facto der komplette Wertzuwachs inkl. Ertrag gestundet wird. Sollte es jemals wieder Zinsen geben sollte müssten dann ggf. hohen Beträge an Steuer auf die Vorabpauschale abgeführt werden, denen kein Geldzufluss in das Vermögen des Anlegers gegenübersteht.

  • Beispiel Fondswert 100 € fix, Ausschüttung zu 1: 1 €, zu 2: 0,275 €, zu 3: 0

    In dem Beispiel war:
    1 ausschüttend
    2 thesaurierend
    3 vollthesaurierend


    Fragen:
    a) Was schüttet ein thesaurierender Fonds aus, doch eigentlich nur die KAPSt., oder?
    Damit waren die 0,275 € für Österreich gemeint, oder?
    b) Bei dem vollthesaurierenden Fonds wird somit nicht einmal die KAPSt. ausgeschüttet, richtig?



    Somit würde sich bei langfristigen Anlagen der vollthesaurierende Fonds sicher am besten abschneiden, weil erst bei der Auszahlung der aller größte Teil an Steuern anfällt. Vorausgesetzt der Pauschbetrag wird überschritten.


    c) Sind vollthesaurierende Fonds eher die Ausnahmen?
    d) Gibt es einen speziellen Grund dafür? Als Deutscher Privatanleger könnte ich es ja scheinbar nutzen?
    Dem österreichischen Bürger würden die Steuern bis zur Auszahlung komplett gestundet
    Du arbeitest Dich gerade an österreichischen Besonderheiten ab, in D haben wir i.d.R. ausschüttend und thesaurierend, letzteres wird wohl in AT als vollthesaurierend bezeichnet.

    Du arbeitest Dich gerade an österreichischen Besonderheiten ab, in D haben wir i.d.R. ausschüttend und thesaurierend, letzteres wird wohl in AT als vollthesaurierend bezeichnet.


    Das hat einen praktischen Grund, den Fonds den ich gerne kaufen möchte gibt es in allen 3 genanten Varianten:
    1. Ausschüttungsanteile
    2. Thesaurierungsanteile
    3. Vollthesaurierungsanteile-Inland/Ausland


    Jetzt gibt es mit dem Vollthesaurierer eine weitere Möglichkeit, die für mich zumindest zu bedenken wäre.


    "Bei thesaurierenden Anteilscheinklassen werden die erwirtschafteten Erträge automatisch wiederveranlagt, es wird nur die angefallene österreichische Kapitalertragssteuer (KESt) ausgeschüttet. Bei vollthesaurierenden Anteilscheinklassen erfolgt keine KESt-Ausschüttung, diese werden daher in Österreich, insbesondere für Privatanleger, nicht angeboten."
    –––
    Quelle: erste-am.de/de/private-anleger…onds-abc/vollthesaurierer

  • Alle Antworten stehen schon in Post #8.


    a ja b ja c nein die Regel in D d maximale Steuerstunsung mit Schmutzeffekt Liquidität für Steuer auf Vorabpauschale.


    Du musst mMn folgende Entscheidung treffen:


    Nehme ich den Fonds 3 - die thesaurierende Variante (deutscher Sprachgebrauch) bzw. vollthesauriende Variante (österreichischer Sprachgebrauch)-, da dies die höchste Steuerstundung bringt und die wenigste Arbeit macht.


    oder


    Nehme ich Fonds 1 - die ausschüttende Variante - die die beste Nutzung des Pauschbetrags ermöglicht, solange dieser noch nicht ausgeschöpft ist.


    Fonds 2 - die teil-thesaurierende Variante (deutscher Sprachgebrauch) bzw. thesauriende Variante (österreichischer Sprachgebrauch - würde Liquidität für die Steuer auf die Vorabpauschale bringen, die aber zu hoch oder zu niedrig je nach Baiszinssatz. Daher würde ich den nicht nehmen.

  • Was bedeutet das?

    d maximale Steuerstundung mit Schmutzeffekt Liquidität für Steuer auf Vorabpauschal


    Kurze Zusammenfassung meinerseits:
    stimmig?


    1. Fondserträge bleiben im Fondsvermögen?
    JA: Thesaurierend (DE)
    JA: Vollthesaurierend (AT)


    2. Ausschüttung KESt?
    JA: Thesaurierend (AT), also 27,5% und nicht 25%, richtig?
    NEIN: Thesaurierend (DE) => Vollthesaurierend (AT), Versteuerung von 70% nur der Vorabpauschale, richtig?

  • Zusammenfassung richtig mit dem ergänzenden Hinweis, dass die 70% nur bei entsprechenden Aktienfonds (30% TFS) gelten.


    Schmutzeffekt Liquidität für Steuer auf Vorabpauschale


    bedeutet, dass Du Geld für die Steuer auf die Vorabpauschale auf dem Verrechnungskonto bereithalten musst, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorhanden ist.