Ombudsmannverfahren

  • Liebe Community,
    ich hoffe, es kann mir jemand für meinen Fall wertvolle Hinweise geben. Folgendes: Im Januar machte ich zwei Auszahlungen von meinem Advanziakonto auf mein Girokonto bei der Norisbank. Beide Überweisungen wurden trotz korrekter IBAN zurückgewiesen. Der Hammer: Bei beiden Rücküberweisungen fehlten jeweils 50 Euro. Das Verbrauchertelephon des Bafin riet mir eine schriftliche Anfrage bei der Norisbank und im Falle des Scheiterns zu einem Ombudsmannverfahren. Das machte ich und nach 4 1/2 Monaten kam die Schockentscheidung des Ombudsmann: Er lehnt eine Schlichtung ab, weil er Beweisführung machen müßte. Kann mir jemand sagen, wie ich nun an meine 100 Euro komme? Wenn dieser Vorfall ungeahndet durchgeht, sind Dieben im Sepa-Zahlungsverkehr Tür und Tor geöffnet.

  • Guten Abend,


    Kredikartenkonten sind NICHT dazu da,Beträge von diesen auf Girokonten zu überweisen,daher hat die Norisbank diese Transfers abgelehnt und für die Rücküberweisung zu Dir jeweils €50.- als Gebühr berechnet.


    Konsultiere für meine Aussagen doch mal die AGB der Norisbank und deren Gebührenverzeichnis.


    Was den Ombudsmann betrifft,solltest Du die diesbezügliche Verfahrensordnung lesen(ich gehe davon aus,daß dort drinsteht,daß es NICHT Aufgabe des Ombudsmann ist,für seine Entscheidung beweiserhebliche Unterlagen bei den Beteiligten anzufordern.


    Das einzige,was jetzt noch helfen könnte,wäre ein wohlformuliertes Schreiben an den/die Verantwortliche(n )für Kundenbeziehungen bei der Norisbank mit ALLEN relevanten Unterlagen und der Bitte um Kulanz mit der Begründung,daß Du die Überweisung von der Advanzia-Bank auf Dein Girokonto aus Unkenntnis des oben beschriebenen Verbots vorgenommen hast.
    Wird die Kulanz abgelehnt,bleibt Dir nichts anderes übrig,die Sache als "Lehrgeld" abzubuchen.

  • clarion2002: Die Norisbank schwört, den vollen Betrag zurücküberwiesen zu haben. Umgekehrt behauptet die Advanziabank, nicht den vollen Betrag bekommen zu haben.


    IanAnderson2: Die Überweisung kam nicht von einem Kreditkartenkonto, sondern von einem Tagesgeldkonto, und ging auf das dort hinterlegte Referenzkonto.

  • Danke für die Aufklärung!


    Du solltest Dir jetzt die AGB der beteiligten Banken zum Thema Zahlungsverkehr vornehmen.Dann schreibst Du den Banken und zitierst die entsprechenden Passagen,insbesondere die zu den Sorgfaltspflichten und Deinen Schadensersatzansprüchen bei fehlerhafter Ausführung.


    Meiner Ansicht nach solltest Du eine gütliche Kulanzregelung anstreben.


    Viel Glück!!