freiwillige GKV bei Betriebsprüfung durch die DRV

  • Ich habe einen Bescheid anlässlich einer Betriebsprüfung der DRV bekommen, dass eine frühere befristete Tätigkeit nicht als Honorartätigkeit sondern als Angestelltenverhältnis zu betrachten sei. Ich war also befristet Arbeitnehmer.
    Ich bin gesetzlich freiwillig krankenversichert. Wer ist für die Beitragszahlung für den Zeitraum der Anstellung verantwortlich ?
    Die Krankenkasse fordert die Beiträge von mir, fordert nichts beim ehemaligen Arbeitgeber ein. Wer ist der Beitragsschuldner in diesem Fall ?
    Gleichzeitig fordert die Krankenkasse (BIG-direkt) einen höheren Beitrag, da jetzt eine Krankengeldversicherung dazu käme. Alles rückwirkend für das Jahr 2015!
    Ist das richtig ?
    Ich bedanke mich für eine Auskunft.


    PS: Ich bin nicht mehr Mitglied der BIG

  • Hallo.


    Der Arbeitgeber ist Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrages (zumindest bei Pflichtversicherten).


    Für den damaligen Zeitraum der abhängigen Beschäftigung besteht auch rückwirkend freiwillige Versicherung oder nur aktuell?